Markenrecht - Kein Markenschutz für allgemein beschreibende Wörter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
655 Unterstützende 655 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

655 Unterstützende 655 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Allgemeinwörter wie "Weltuntergang" oder "Hexenfeuer" nicht markenrechtlich geschützt werden dürfen.

Begründung

Der aktuelle Hintergrund dieser Petition ist, dass sich ein Gastronom aus Hof den Begriff "Weltuntergang" bzw. "Weltuntergangsparty " markenrechtlich hat schützen lassen und nun Vereine, Diskotheken und Restaurants abmahnt die unter den oben genannten Begriffen eine öffentliche Feier begangen haben. Abstrakte Begriffe wie Weltuntergang, Sonnenwende, Hexenfeuer sind keine Marken die sich nach dem Patentrecht schützen lassen dürfen. Es muss darauf hingewirkt werden, dass kleine Vereine ohne Bedenken Feiern zum Allgemeinnutzen ausrichten dürfen und keine Bedenken haben müssen das abstrakte Wörter wie "Weltuntergang", "Sonnenwendfeuer" oder ähnliches marken- bzw. patentrechtlich geschützt sind. Es überwiegt das Allgemeininteresse an solchen Wörtern und sie dürfen nicht Gegenstand von findigen Geschäftsleuten werden, die hinterher ein Abmahngeschäft daraus machen.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-423-046177Markenrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass Allgemeinwörter wie "Weltuntergang" oder "Hexenfeuer"
    nicht markenrechtlich geschützt werden dürfen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, in der Vergangenheit habe
    sich ein Gastronom aus Hof die Wortmarke „Weltuntergang“ schützen lassen, der
    nun Vereine, Diskotheken und Restaurants abmahne, die unter diesem Begriff
    öffentliche Feiern veranstalteten. Insbesondere kleine Vereine sollten jedoch ohne
    Bedenken Feiern zum Allgemeinnutzen ausrichten dürfen. Um zu verhindern, dass
    abstrakte... weiter

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