Maahanmuutto

Medizinische Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern im Kreis Bad Dürkheim

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Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld
230 Tukeva 76 sisään Landkreis Bad Dürkheim

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Der Antrag der AfD-Kreistagsfraktion Bad Dürkheim bezüglich medizinischer Altersbestimmung bei unbegleiteten "minderjährigen“ Asylbewerbern wurde in der Sitzung des Kreistages am 14.03.2018 als "nicht zulässig" erklärt und kam somit auch nicht zur Abstimmung. Im Antrag wurde gefordert, dass bei Personen, die nicht zweifelsfrei unter 14 Jahre alt sind und die keine gültigen Ausweispapiere vorlegen können, zwingend eine medizinische Altersbestimmung durchzuführen ist. Die bloße sogenannte qualifizierte Inaugenscheinnahme ist unserer Meinung nach nicht ausreichend, da hier zu viel Spielraum für subjektive Meinungen gegeben ist.

Perustelut

In einem Rechtsstaat ist es unabdingbar, dass bei minderjährigen unbegleiteten Asylbewerbern - wie bei allen anderen Menschen auch - die persönlichen amtlichen Daten so genau und sicher wie möglich erhoben werden. Dazu gehört auch die Altersangabe. Sind unbegleitete minderjährige Asylbewerber nicht zweifelsfrei als Kinder unter 14 Jahren einzustufen, bietet unserer Meinung nach nur die medizinische Altersbestimmung eine hinreichende Genauigkeit. Hierbei gibt es mittlerweile nichtinvasive Methoden, die keinerlei gesundheitliche Gefährdung für die Betroffenen darstellen und die auch bezahlbar sind. Mit dieser medizinischen Altersbestimmung würde die Gefahr des Missbrauchs (mit ökonomischen und juristischen Folgen) deutlich verringert.

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    ajankohtana 28.3.2018

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Um gerechte Urteile über Asylanträge fällen zu können, braucht es quantitative, objektive Beurteilungen des Alters. Eine blosse in Augenscheinnahme ist für ein rechtskräftiges Urteil zu vage.

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