Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Thomas Burger, Stadtrat, Ausschüsse
Die Sicherheit hunderter Kinder und Jugendlicher im Südosten Regensburgs auf ihrem täglichen Schulweg zur Grundschule am Napoleonstein sowie zu den umliegenden Kindertages- und Jugendbildungseinrichtungen ist seit Jahren Anlass großer Sorge. Sie sind vor allem bei der Querung des Unterislinger Weges durch den intensiven Berufsverkehr verstärkt Gefahren ausgesetzt. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sorgt für mehr Sicherheit und bessere Reaktionszeiten aller Verkehrsteilnehmenden.
Wir fordern die Stadt Regensburg auf, eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h von MO bis FR im Zeitraum zwischen 7 und 17h
mindestens im Bereich zwischen der Fußgängerampel Unterislinger Weg / Einmündung Tulpenweg und der Ampelkreuzung Unterislinger Weg / Johann-Hösl-Straße, Bajuwarenstraße
anzuordnen.
Für mehr Schulwegsicherheit ist darüber hinaus eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von MO bis FR im Zeitraum zwischen 7 und 17h auch in der Erweiterung zwischen Fußgängerampel Unterislinger Weg / Einmündung Tulpenweg und der Kreuzung Unterislinger Weg / Burgunderstraße umzusetzen.
Ebenso sollte die Stadt Regensburg eine Umwidmung des Erikaweges in eine verkehrsberuhigte Anwohnerstraße mit Zufahrtmöglichkeit zu den Lehrerparkplätzen der Grundschule am Napoleonstein vornehmen.
Begründung
Warum muss die Stadt Regensburg etwas tun?
Am Unterislinger Weg im Südosten Regensburgs kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Unter der Woche bewegen sich hier täglich hunderte Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr, die auf einen besonderen Schutz angewiesen sind.
Betroffen ist nicht nur die Grundschule am Napoleonstein mit derzeit 452 Schülerinnen und Schülern, sondern das gesamte Umfeld mit weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie dem Hort, dem Kindergarten Napoleonstein und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum. Auch bei den Querungen des Unterislinger Weges im Bereich der Burgunderstraße / Fahrrad- und Fußgängerweg mit Jugendzentrum Arena, Skater- und BMX-Bahn sowie Bauspielplatz kommt es zu Gefahrensituationen.
Wo ist es besonders gefährlich?
Besonders kritisch stellt sich die Querung des Unterislinger Weges im Bereich der Einmündung Humboldtstraße und der Schulbushaltestelle dar. Die hier vorhandenen beiden Verkehrsinseln werden von sehr vielen Schülerinnen und Schülern genutzt bei gleichzeitig starkem Verkehrsaufkommen durch den zeitgleichen Berufsverkehr, vor allem morgens.
Auch nach Schulschluss – wegen der unterschiedlichen Unterrichts- und Betreuungszeiten durch Mittagsbetreuung, Hort und Ganztagsunterricht erstreckt sich dieser im Zeitraum zwischen 11.30h und 17h – kommt es zu Gefährdungen. Zwar ist das Verkehrsaufkommen dann geringer, allerdings sind viele Pkw und auch Lkw dann sehr schnell unterwegs. Verstärkt durch die „Bergab-Fahrten“ von der Ampel-Kreuzung Unterislinger Weg / Johann-Hösl-Straße, Bajuwarenstraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h mitunter deutlich überschritten.
Dieses Problem ist seit Jahren bekannt. Es gab immer wieder Bitten vonseiten der Elternschaft gegenüber der Stadt Regensburg, hier für mehr Schulwegsicherheit zu sorgen.
Novellierung des Straßenverkehrsrechts ermöglicht mehr Sicherheit für die Kinder!
Seit der StVO-Novelle 2024 (Verordnung vom 2. Oktober 2024, in Kraft seit 11. Oktober 2024), insbesondere § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, können Kommunen leichter eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf hochfrequentierten Schulwegen anordnen.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h trägt dazu bei, Unfallrisiken zu minimieren und die Verkehrssicherheit für besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als sachgerecht und verhältnismäßig angesehen.
Um die nach StVO zu gewährleistende „Leichtigkeit des fließenden Verkehrs“ zu berücksichtigen, könnte die Stadt Regensburg die Anordnung auf die genannten Schulwegzeiten beschränken. Eine zeitliche Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wurde etwa in der Lilienthalstraße seit langem so praktiziert.
Wegen unserer Enkelkinder