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Mehr Zeit für die demokratische Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes

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Bayerische Staatsregierung
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  1. Algatatud 2021
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

Der Prozess für die Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes soll um mindestens ein Jahr verlängert werden (bis Juli 2022), als erster Schritt, damit eine ausreichende Transparenz und demokratische Mitbestimmung gewährleistet werden kann.

Einleitung:

Nach etwa 15 Jahren plant die bayerische Landesregierung eine Novellierung des Hochschulgesetzes, und will damit "Talente fördern und Wettbewerb stärken", zur Umsetzung der "Hightech-Agenda". In einem Hochschulgesetz wird der Rahmen der grundlegenden Ausgestaltung zur Internen Governance, für Studium, Lehre, Forschung und Betrieb festgelegt. Dazu wurden im Oktober 2020 Eckpunkte veröffentlicht [1], zu denen beispielsweise die unternehmerische Betätigung der Hochschulen und eine Stärkung der Macht der Präsident:innen gehören, sowie die Möglichkeit, Hochschulen zu nicht-staatlichen Körperschaften umzustrukturieren. Zahlreiche Initiativen, sowie Vertretungen von Professor:innen, Mitarbeitenden und Studierenden kritisieren die Inhalte der Reform und den Prozess, wie sie zustandekommt (siehe Empfehlungen am Ende). Laut Plan soll der erste Gesetzesentwurf bis zum März 2021 ausformuliert und möglichst schon vor der Sommerpause (Juli 2021) eine finale Version im Landtag verabschiedet werden [2]. 

Wir haben eine einfache Bitte an die Verantworlichen:

Sehr geehrter Herr Dr. Markus Söder (Ministerpräsident), 

Sehr geehrter Herr Bernd Sibler (Staatsminister), 

Sehr geehrtes Ministerium für Kunst & Wissenschaft Bayern,

der aktuelle Zeitplan zur Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes [1] übt einen enormen Zeitdruck auf alle betroffenen Statusgruppen und deren Vertreter:innen aus. Insbesondere wurde dabei keine Rücksicht auf die üblichen Prüfungszeiten und die Schwierigkeiten des Corona-Lockdowns genommen. Daher können sich Interessengruppen und gerade auch einzelne Mitarbeitende, Studierende und Professor:innen nicht umfassend an einer öffentlichen Diskussion des HSchG beteiligen. Ihre Meinungen werden so nicht ausreichend in den für sie so wichtigen Prozess einfließen.

Im Hochschulsystem sind zahlreiche Defizite vorzufinden, die seit Jahrzehnten vernachlässigt wurden, für deren Auflösung dringend eine Reform benötigt wird. Diese Defizite werden allerdings durch die bisherige Richtung der Reform nicht ausreichend berücksichtigt. Beispiele für solche Probleme sind die Stellung der Geistes- und Sozialwissenschaften, der Anstieg psychischer Belastung, ein steigender Publikationsdruck, der Quantität vor Qualität stellt, und akute gesellschaftliche Herausforderungen, wie die Klimakrise. Als Bedingung, um diesen Novellierungsprozess nachhaltig und transparent zu gestalten, fordern wir genug Zeit, um alle Betroffenen (Studierende, Mitarbeitende, Professor:innen, uvm.) aufzuklären, tiefgehende gesellschaftliche Debatten zu führen und kritische Positionen öffentlichkeitswirksam kundzutun. Der Diskurs und die demokratische Mitbestimmung sind erforderlich, um eine optimale Lösung für eine Hochschulreform zu erreichen. 

Deshalb fordern wir Sie dazu auf, den zeitlichen Rahmen für die Novellierung des Hochschulgesetzes auszudehnen, und den Prozess um mindestens ein Jahr, bis Juli 2022, zu verlängern. Bei einer Reform die "deutschlandweit einmaligen Systemwandel" darstellt, ist eine breite Beteiligung umso wichtiger.

Mit freundlichen Grüßen

Students for Future München

Mitzeichner:innen: Students for Future Nürnberg, Students for Climate Justice Regensburg

Eine Empfehlung bestehender Positionen zur Hochschulnovelle:

Sammlung weiterer Positionen: 

https://share.nuclino.com/p/Materialsammlung-Hochschulgesetz-dQCYaQ9ATbYfqI2iVIiVSJ

Einstieg in das Thema:

https://share.nuclino.com/p/BERSICHT-zum-BayHSchG-rxeGSagrSQUbc4bGyrLplL

Zusätzliche Bedenken:

Um basisdemokratisch vorzugehen, sollte der bisherige Novellierungsprozess gestoppt und so neugestaltet werden, dass alle Betroffenen von Anfang an daran beteiligt sind. Dafür müsste ein ergebnisoffener Diskurs mit allen Statusgruppen geführt werden, um die nächsten Schritte gemeinsam festzulegen. Sollten produktive Prozessformen und Anlaufstellen dieser Art der Mitgestaltung, bspw. Bürger:innenräte, noch nicht angewendet werden, gilt es eben diese an den Universitäten, Hochschulen und dem Ministerium für Kunst & Wissenschaft zu fördern.

Selgitus

Eine Auswahl von Gründen für mehr Zeit im Novellierungsprozess:

  • Der bisherige Zeitrahmen ist zu kurzfristig angesetzt. Im Oktober 2020 erschien ein erstes Eckpunktepapier [1] und wurde somit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Bereits Anfang März 2021 soll dem Ministerrat ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Anschließend soll das novellierte Bayerische Hochschulgesetz schon im Sommer 2021 verabschiedet werden. Der öffentlichen, inhaltlichen Debatte werden also gerade einmal fünf Monate eingeräumt. Dies geschieht auch noch nicht aus politischem Zeitdruck, da die nächsten Landtagswahlen erst 2023 bevorstehen. 
  • Bereits nach kurzer Zeit erschienen zahlreiche kritische Stellungnahmen (siehe weiter unten), die sowohl den Prozess der Novellierung, als auch den Inhalt des Eckpunktepapiers kritisieren. Ein Großteil der Statusgruppen stimmt nicht mit den Inhalten und dem Novellierungsprozess überein. Es muss genug Zeit eingeräumt werden, um eine umfassende Auseinandersetzung möglich zu machen und gesellschaftliche Debatten darüber zu eröffnen.
  • Zahlreiche Menschen haben noch nichts von der neuen Gesetzesreform und ihren grundlegenden Änderungsvorhaben, beispielsweise in der Internen Governance, gehört.
  • Durch die aktuell notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, sind die Möglichkeiten öffentlicher Kundgebungen und Debattenräume extrem eingeschränkt - Versammlungen, Demonstrationen, Podiumsdiskussionen oder Infostände sind kaum sinnvoll oder nicht durchführbar. Aufklärung, Austausch und Debatte sind der allgemeinen Bevölkerung fast ausschließlich über Internet und Telefon möglich. Zurzeit lassen sich Menschen nur digital zusammenbringen und die Aufmerksamkeit der Presse ist online deutlich geringer als bei Präsenzveranstaltungen. Dadurch ist es deutlich schwerer, kritischen Themen eine gesellschaftliche Bühne zu bieten. Der Gesetzgebungsprozess sollte deshalb aufgeschoben werden, bis öffentliche Versammlungen und Präsenzveranstaltungen wieder vertretbar sind.
  • Die Novellierung betrifft grundlegende gesellschaftliche Institutionen, alle Universitäten und Hochschulen, und somit einen großen Teil der Bevölkerung. Universitäten und Hochschulen beeinflussen nicht nur direkt Studierende, Professor:innen und Mitarbeitende, sondern langfristig auch Schüler:innen, Eltern, Arbeitende, Unternehmer:innen, sowie weitere weitreichende Teile der Gesellschaft. Demnach muss das Hochschulgesetz nicht so schnell wie möglich, sondern so wertvoll wie möglich novelliert werden. Der demokratische Prozess hierzu sollte deshalb nicht ausgebremst, sondern angekurbelt werden.
  • Wenn Bayerns Universitäten und Hochschulen wirklich dem Humboldtschen Bildungsideal [3] folgen und mündige Bürger:innen hervorbringen [4], sollte diesen nicht die Möglichkeit erschwert werden, sich an einem so grundlegenden Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Jede:r sollte die Zeit dazu haben sich aufzuklären, nachzudenken und sich am Diskurs zu beteiligen. Gleichzeitig muss genug Zeit für Entscheidungsträger:innen eingeräumt werden, um jede wertvolle Kritik anzuhören und sich damit auseinanderzusetzen.

Quellen:

[1] Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Talente fördern und Wettbewerb stärken: Freistaat bringt umfassende Hochschulreform auf den Weg. URL: https://www.stmwk.bayern.de/studenten/meldung/6576/talente-foerdern-und-wettbewerb-staerken-freistaat-bringt-umfassende-hochschulreform-auf-den-weg.html . (abgerufen am 07.02.2021)

[2] Erwähnt von Bernd Sibler im Livestream am 15.02.2021. URL: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12142/wissenschaftsminister-bernd-sibler-im-dialog-zur-hochschulreform-livestreams-fuer-die-gesamte-hochschulfamilie-starten.html (abgerufen am 15.02.2021)

[3] Wikipedia: Humboldtsches Bildungsideal. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Humboldtsches_Bildungsideal (abgerufen am 07.02.2021)

[4] BayStudAkkV § 11 (1) Satz 2. URL: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStudAkkV-11 . Fassung: 13.04.2018.

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