Lūgums ir adresēts:
Bayerische Staatsregierung
Der Prozess für die Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes soll um mindestens ein Jahr verlängert werden (bis Juli 2022), als erster Schritt, damit eine ausreichende Transparenz und demokratische Mitbestimmung gewährleistet werden kann.
Einleitung:
Nach etwa 15 Jahren plant die bayerische Landesregierung eine Novellierung des Hochschulgesetzes, und will damit "Talente fördern und Wettbewerb stärken", zur Umsetzung der "Hightech-Agenda". In einem Hochschulgesetz wird der Rahmen der grundlegenden Ausgestaltung zur Internen Governance, für Studium, Lehre, Forschung und Betrieb festgelegt. Dazu wurden im Oktober 2020 Eckpunkte veröffentlicht [1], zu denen beispielsweise die unternehmerische Betätigung der Hochschulen und eine Stärkung der Macht der Präsident:innen gehören, sowie die Möglichkeit, Hochschulen zu nicht-staatlichen Körperschaften umzustrukturieren. Zahlreiche Initiativen, sowie Vertretungen von Professor:innen, Mitarbeitenden und Studierenden kritisieren die Inhalte der Reform und den Prozess, wie sie zustandekommt (siehe Empfehlungen am Ende). Laut Plan soll der erste Gesetzesentwurf bis zum März 2021 ausformuliert und möglichst schon vor der Sommerpause (Juli 2021) eine finale Version im Landtag verabschiedet werden [2].
Wir haben eine einfache Bitte an die Verantworlichen:
Sehr geehrter Herr Dr. Markus Söder (Ministerpräsident),
Sehr geehrter Herr Bernd Sibler (Staatsminister),
Sehr geehrtes Ministerium für Kunst & Wissenschaft Bayern,
der aktuelle Zeitplan zur Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes [1] übt einen enormen Zeitdruck auf alle betroffenen Statusgruppen und deren Vertreter:innen aus. Insbesondere wurde dabei keine Rücksicht auf die üblichen Prüfungszeiten und die Schwierigkeiten des Corona-Lockdowns genommen. Daher können sich Interessengruppen und gerade auch einzelne Mitarbeitende, Studierende und Professor:innen nicht umfassend an einer öffentlichen Diskussion des HSchG beteiligen. Ihre Meinungen werden so nicht ausreichend in den für sie so wichtigen Prozess einfließen.
Im Hochschulsystem sind zahlreiche Defizite vorzufinden, die seit Jahrzehnten vernachlässigt wurden, für deren Auflösung dringend eine Reform benötigt wird. Diese Defizite werden allerdings durch die bisherige Richtung der Reform nicht ausreichend berücksichtigt. Beispiele für solche Probleme sind die Stellung der Geistes- und Sozialwissenschaften, der Anstieg psychischer Belastung, ein steigender Publikationsdruck, der Quantität vor Qualität stellt, und akute gesellschaftliche Herausforderungen, wie die Klimakrise. Als Bedingung, um diesen Novellierungsprozess nachhaltig und transparent zu gestalten, fordern wir genug Zeit, um alle Betroffenen (Studierende, Mitarbeitende, Professor:innen, uvm.) aufzuklären, tiefgehende gesellschaftliche Debatten zu führen und kritische Positionen öffentlichkeitswirksam kundzutun. Der Diskurs und die demokratische Mitbestimmung sind erforderlich, um eine optimale Lösung für eine Hochschulreform zu erreichen.
Deshalb fordern wir Sie dazu auf, den zeitlichen Rahmen für die Novellierung des Hochschulgesetzes auszudehnen, und den Prozess um mindestens ein Jahr, bis Juli 2022, zu verlängern. Bei einer Reform die "deutschlandweit einmaligen Systemwandel" darstellt, ist eine breite Beteiligung umso wichtiger.
Mit freundlichen Grüßen
Students for Future München
Mitzeichner:innen: Students for Future Nürnberg, Students for Climate Justice Regensburg
Eine Empfehlung bestehender Positionen zur Hochschulnovelle:
Sammlung weiterer Positionen:
https://share.nuclino.com/p/Materialsammlung-Hochschulgesetz-dQCYaQ9ATbYfqI2iVIiVSJ
Einstieg in das Thema:
https://share.nuclino.com/p/BERSICHT-zum-BayHSchG-rxeGSagrSQUbc4bGyrLplL
Zusätzliche Bedenken:
Um basisdemokratisch vorzugehen, sollte der bisherige Novellierungsprozess gestoppt und so neugestaltet werden, dass alle Betroffenen von Anfang an daran beteiligt sind. Dafür müsste ein ergebnisoffener Diskurs mit allen Statusgruppen geführt werden, um die nächsten Schritte gemeinsam festzulegen. Sollten produktive Prozessformen und Anlaufstellen dieser Art der Mitgestaltung, bspw. Bürger:innenräte, noch nicht angewendet werden, gilt es eben diese an den Universitäten, Hochschulen und dem Ministerium für Kunst & Wissenschaft zu fördern.