Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Ich bin an einem Niedrigmalignen Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt. Diese Krebsart ist nicht heilbar, aber durch Chemotherapien reversibel. Derzeit bekomme ich eine Therapie mit Bendamustin und Rhituximap. Diese Therapie wird 6 Mal alle vier Wochen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen verabreicht. An jedem dieser zwei Tage wird per Tropf eine 500 ml Dosis des Chemotherapeutikums Bendamustin verabreicht. Obwohl es sich um eine Behandlung mit zwei Gaben des selben Medikaments handelt, muss ich als Patient zweimal 10 Euro, also den Höchstsatz zuzahlen. Das ist ungerecht und unverständlich, weil ich eine Packung Tabletten mit mehreren Blistern, die ich auch an verschiedenen Tagen nehme, auch nicht mehrfach bezahlen muss!
Ich fordere eine Gesetzesänderung zugunsten der Erkrankten!
Begründung
Angesichts der Tatsache, dass Naturheilmittel sogar völlig ohne Zuzahlung abgegeben werden, ist dies Praxis höchst zweifelhaft. Besonders, weil sie Schwerstkranke trifft, die finanziell oft nicht gut belastbar sind.