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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, die "Mess- und Eichverordnung - MessEV" Anlage 7 Ordnungsnummer 5.5.2: "Wasserzähler für Warmwasser..." wie folgt zu ändern: Eichfrist von bisher 5 Jahre auf 8 Jahre ändern
Pamatojums
In Deutschland werden jährlich Millionen Warmwasserzähler in Wohnungen ausgetauscht, weil die Eichfrist abgelaufen ist. Diese Geräte sind nach 5 Jahren in einem technisch sehr guten Zustand, so dass eine Fehlmessung nicht zu befürchten ist und die Geräte problemlos länger genutzt werden könnten. Das eine längere Nutzungdauer problemlos möglich wäre, beweist auch die Eichfrist von 8 Jahren für Kondensatwasserzähler.Die Kosten für den Tausch der Warmwasserzähler müssen am Ende die Mieter tragen. Die Änderung der MessEV wäre somit ein Beitrag um die Mietkosten zu senken.
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Sākās petīcija:
28.06.2015
Petīcija beidzas:
30.07.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-18-09-7181-022908
Mess- und Eichwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.05.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Verlängerung der Eichfrist von Wasserzählern für
Warmwasser in der Mess- und Eichverordnung von fünf auf acht Jahre begehrt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in Deutschland
jährlich Millionen Warmwasserzähler in Wohnungen ausgetauscht würden, weil die
Eichfrist abgelaufen sei. Die Warmwasserzähler seien ... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.