Mess- und Eichwesen - Änderung der Eichfrist von Warmwasserzählern in der Mess- und Eichverordnung von 5 auf 8 Jahre

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
135 Unterstützende 135 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

135 Unterstützende 135 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, die "Mess- und Eichverordnung - MessEV" Anlage 7 Ordnungsnummer 5.5.2: "Wasserzähler für Warmwasser..." wie folgt zu ändern: Eichfrist von bisher 5 Jahre auf 8 Jahre ändern

Begründung

In Deutschland werden jährlich Millionen Warmwasserzähler in Wohnungen ausgetauscht, weil die Eichfrist abgelaufen ist. Diese Geräte sind nach 5 Jahren in einem technisch sehr guten Zustand, so dass eine Fehlmessung nicht zu befürchten ist und die Geräte problemlos länger genutzt werden könnten. Das eine längere Nutzungdauer problemlos möglich wäre, beweist auch die Eichfrist von 8 Jahren für Kondensatwasserzähler.Die Kosten für den Tausch der Warmwasserzähler müssen am Ende die Mieter tragen. Die Änderung der MessEV wäre somit ein Beitrag um die Mietkosten zu senken.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-7181-022908



    Mess- und Eichwesen



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.05.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird eine Verlängerung der Eichfrist von Wasserzählern für

    Warmwasser in der Mess- und Eichverordnung von fünf auf acht Jahre begehrt.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in Deutschland

    jährlich Millionen Warmwasserzähler in Wohnungen ausgetauscht würden, weil die

    Eichfrist abgelaufen sei. Die Warmwasserzähler seien ... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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