Mietrecht - Auskunft des Vermieters über die Höhe der bisherigen Kaltmiete/Nebenkosten gegenüber dem neuen Mieter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Vermieter verpflichtet sind, dem neuen Mieter unaufgefordert vor Mietvertragsabschluss schriftlich mitzuteilen, wie viel der Vormieter an Kaltmiete und Nebenkosten bezahlt hat.

Begründung

Es ist auffällig, dass die Mietbegrenzung dadurch umgangen wird, dass innerhalb kürzester Zeit sogar in ländlicheren Gebieten die Mieten von vormals 6,50 Euro auf jetzt über 10 Euro pro qm gestiegen sind- und das selbst bei Bestandswohnungen. (Mietspiegel bei ab 2009 gebauten Wohnungen z.B. bei normaler Wohnlage 8,25 maximum und in guten Wohnlagen 8,83 Euro pro qm) Da die Vermieter nicht mitteilen wie hoch die Miete bisher war, haben neue Mieter keinerlei Möglichkeit zu sehen ob die Mieterhöhung überhaupt in dieser Höhe zu zahlen ist. Die Mietpreisbremse wird somit konsequent durch Vermieter und Verwaltungen ausgehebelt. Hierbei fallen insbesondere immer wieder die gleichen Hausverwaltungen auf, welche die Wohnungen zu völlig überzogenen Mietpreisen anbieten- obwohl es sich hierbei um Bestandswohnungen handelt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4011-035118

    Mietrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Vermieter zu verpflichten, dem neuen Mieter
    unaufgefordert vor Mietvertragsabschluss schriftlich mitzuteilen, wie hoch die
    Kaltmiete und die Nebenkosten des Vormieters waren.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es sei auffällig, dass sogar in
    ländlichen Gebieten die Mieten innerhalb kürzester Zeit stark angestiegen seien. Da
    die Vermieter die bisherige Miethöhe nicht mitteilten, hätten... weiter

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