Περιοχή: Γερμανία

Mietrecht - Bruttowarmmiete nicht mehr Berechnungsgrundlage für Mietminderungen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Regelung, nach der eine Mietminderung von der Bruttowarmmiete berechnet wird, aufgehoben wird.

Αιτιολόγηση

Seit 2005 müssen Mietminderungen nicht mehr von der Nettokaltmiete sondern von der Bruttowarmmiete berechnet werden. Das bedeutet, dass auch alle verbrauchsabhängigen Kosten die ein Mieter erzeugt anteilig vom Vermieter übernommen werden müssen. Wenn es aber keine Möglichkeiten mehr gibt, den Grund der Mietminderung abzustellen, z.B. ein durch Dachausbauten wegefallene Bodenräume wieder herzustellen, muss ein Vermieter während der vollen Mietzeit des Mieters seine anteiligen kalten und, was noch viel wesentlicher ist, die warmen Betriebskosten anteilig übernehmen. Je nachdem, wieviel ein Mieter nun verbraucht, steigt auch der absolute Anteil für den Vermieter. Hier werden Äpfel mit Birnen zusammen gebracht!Eine Mietminderung hat zum Ziel des Grund der Mietminderung abzustellen. Es gibt aber auch, siehe Beispiel, viele Fälle, wo es eben nicht mehr geht. Hier kann doch der Vermiete nicht während der gesamten Mietzeit für den Mieter dessen Wohnung mit heizen oder ihm das Kalt- und Warmwasser bezahlen.

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Νέα

  • Pet 4-18-07-4011-002784

    Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Regelung, nach der eine Mietminderung von der
    Bruttowarmmiete berechnet wird, aufgehoben wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, seit 2005 müssten aufgrund
    einer gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung Mietminderungen nicht mehr von
    der Nettokaltmiete, sondern von der „Bruttowarmmiete“ berechnet werden, also auf
    der Basis der Miete zuzüglich der von dem Mieter zu zahlenden Nebenkosten. Bei
    verbrauchsabhängigen... παρακάτω

Συζήτηση

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