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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Vermieter eine Wohnung zum Eigenbedarf ausschließlich dann kündigen dürfen, wenn sie dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden soll.
Αιτιολόγηση
Bislang kann der Vermieter laut Bürgerlichem Gesetzbuch den Mietvertrag kündigen, wenn er "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt" und desweiteren ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Diese allgemein gehaltenen Vorgaben des Gesetzgebers werden von den Gerichten zunehmend großzügiger ausgelegt. So reicht bereits die Angabe des Vermieters ,die Wohnung für ein Au-pair-Mädchen zu benötigen, eine Anwaltskanzlei zu eröffnen oder die Tochter zu treffen,die in einer anderen Stadt lebt. Das Wohnraummietrecht wird so zunehmend mehr ausgehöhlt. Dem Mißbrauch durch den Eigentümer wird so Vorschub geleistet (Luxussanierungen, Umwandlung in Ferienwohnungen etc.), Mieter haben so eindeutig das Nachsehen. Für die Eigenbedarfskündigung bedarf es zügig und dringlich klarer Regeln. Diese Petition zielt darauf ab,rechtlich klar und eindeutig zu fixieren, daß eine Wohnung nur dann zum Eigenbedarf gekündigt werden kann, wenn sie dauerhaft und aussschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll".
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
10/05/2014
Η αναφορά τελειώνει:
21/06/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 4-18-07-4011-007256Mietrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Vermieter eine Wohnung zum Eigenbedarf
ausschließlich dann kündigen dürfen, wenn sie dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt
werden soll.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die allgemein gehaltenen
Formulierungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) würden von den Gerichten
zunehmend großzügiger ausgelegt und der Mieterschutz damit ausgehöhlt. Für die
Eigenbedarfskündigung bedürfe es daher dringend klarer Regelungen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen... παρακάτω
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.