Mietrecht - Inflationsrate als Maßstab für Mieterhöhungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
91 Unterstützende 91 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

91 Unterstützende 91 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mieterhöhungen maximal der Inflationsrate entsprechen dürfen.

Begründung

Mieten dürfen aller 3 Jahre um 15 % erhöht werden, obwohl Reallohn stagniert.Mieten steigen exponentiell an, Löhne und Grundsicherungen nicht. Recht auf Wohnraum gehört zu Menschenrechten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-19-07-4011-000431 Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Mieterhöhungen maximal der Inflationsrate
    entsprechen dürfen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass, obwohl der Reallohn
    stagniere, die Mieten alle drei Jahre um 15 Prozent erhöht werden dürften. Diese
    stiegen daher im Gegensatz zu den Löhnen und der Grundsicherung exponentiell an.
    Das Recht auf Wohnen gehöre zu den Menschenrechten.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde... weiter

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