Region: Tyskland

Mietrecht - Keine Umlage der Renovierungskosten auf Mieter

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

123 Signaturer

Petitionen är avslutad

123 Signaturer

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Framställningen är riktad till: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die Renovierungskosten bei Immobilien können1. nicht auf den/die Mieter umgelegt werden bzw. nicht zur Mieterhöhung herangezogen werden oder2. nur mit vorheriger Zustimmung des Mieters. Dabei muss dem Mieter vor Zustimmung die durch die Renovierung zu erwartende Mieterhöhung vorher verbindlich mitgeteilt werden.

Orsak

Die Mietenexplosion ist auf die rechtliche Umlegbarkeit von Renovierungskosten auf die Mieter zurückzuführen.Immobilienspekulanten kaufen preiswerten Wohnraum auf, um ihn durch vom Mieter nicht gewollte Renovierungen so stark zu verteuern bzw. die Mieten zu erhöhen, dass die Mieter zum Auszug gezwungen werden, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können.Um eine weitere Mietenexplosion zu vermeiden, soilte festgelegt werden, dass im Vorschlag 2 - falls 1 abgelehnt wird - der Mieter mitbestimmen darf, in welchem Umfang Renovierungen durchgeführt werden dürfen und die Umlegbarkeit der Kosten sollte auf den Zeitraum begrenzt werden, der einen Kostenausgleich für den Vermieter schafft.Beispiel: Ein Vermieter investiert 20.000 € für Renovierung und kann jährlich 11% also 2200 € jahrlich vom Mieter ersetzt verlangen. Nach ungefähr 9 Jahren hat der Vermieter durch die erhöhte Miete seine Investition ausgeglichen.Nach aktueller Rechtslage kann er weiter die erhöhte Miete verlangen auch wenn seine Investition ausgeglichen ist.Dazu besteht jedoch kein Anlass. Daher sollte nach dem Ausgleich der Investitionskosten - also nach ungefähr 9 Jahren - nur die vor der Renovierung geltende Miete verlangt werden können - also wieder eine Reduzierung auf die vor der Renovierung geltende Miete verlangt werden können und der Vermieter verpflichtet werden im Mietvertrag bei Mieterwechsel dem neuen Mieter darauf hinzuweisenDie jetzige Rechtslage hat zur Konsequenz, dass der Vermieter nach Ausgleich seiner Investitionskosten weiterhin eine höhere Miete verlangen kann, obwohl durch die vorübergehend höhere Miete seine Investitionen ausgeglichen wurden. Es besteht keine Veranlassung, ihm weiterhin zu Lasten der Mieter das Recht einzuräumen und dadurch die Mietenexplosion und Obdachlosigkeit zu fördern.

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Information om petitionen

Petition startade: 2018-03-03
Petitionen avslutas: 2018-04-12
Region: Tyskland
Kategori :

Nyheter

Inga PRO-argument ännu.

Hier wird mal wieder alles durcheinander gewürfelt: Renovierungen am Gebäude sind Instandhaltungsaufwendungen und werden mit der Miete abgegolten. Renovierungen in der Wohnung können, sofern vereinbart, als so genannte Schönheitsreparaturen in begrenztem Umfang auf den Mieter übertragen werden (z.B. div. Malerarbeiten). In Abgrenzung davon gibt es noch Modernisierungsmaßnahmen, welche in erster Linie die Gebäudestruktur und die technischen Anlagen auf einen aktuellen Stand bringen und den Wohnwert steigern sollen. Hieran kann der Mieter über eine Mietanpassung zum Teil beteiligt werden.

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