Mietrecht - Streitigkeiten zwischen Vermieter und Versorgungsunternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
399 Unterstützende 399 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

399 Unterstützende 399 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass Vermieter und Versorger Streitigkeiten über die Versorgung mit Trinkwasser nicht zu Lasten der Mieter austragen dürfen.

Begründung

Über Weihnachten wurde einem Mietshaus im Ruhrgebiet von dem dort zuständigen Versorger das Wasser abgestellt. Grund waren Streitigkeit bzgl. vom Vermieter nicht beglichene Schulden für die Wasserversorgung. Deswegen wurde kurz vor Weihnachten das Wasser abgestellt.Das Vorgehen mag rechtlich einwandfrei sein, was aber nichts mit moralischem und sozialem Verhalten zu tun haben muss.In Fällen wie diesen wird der Streit von Vermieter und Versorger zu Lasten der Mieter ausgetragen. Eine derartige Situation kann und darf bei etwas so etwas lebenswichtigem, wie Trinkwasser einfach nicht passieren. Nicht ohne Grund sprechen sogar die UN von einem Grundrecht auf sauberes Wasser.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-4011-046112

    Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, soweit zu prüfen ist, ob die
    bestehenden Fristen ausreichend sind, um eine entsprechende Vereinbarung
    innerhalb der Mieterschaft und mit dem Versorger zu erreichen und somit zu
    prüfen ist, ob die Informationspflichten ausreichend sind,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

    Der Petent fordert, dass Vermieter und Versorger Streitigkeiten über die Versorgung
    mit Trinkwasser nicht zu Lasten der Mieter austragen dürfen.
    Zur... weiter

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