Область : Німеччина

Mietrecht - Verkürzung der Kündigungsfrist auf einen Monat

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag
122 Підтримуючий 122 в Німеччина

Петицію не було задоволено

122 Підтримуючий 122 в Німеччина

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2013
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,die dreimonatige Kündigungsfrist nach §573c BGB Abs. 1 Satz 1 (Fristen der ordentlichen Kündigung) auf einen Monat zu reduzieren.

мотиви

"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Diese bisherige Fassung ist für Mieter und Vermieter unvorteilhaft. Zwar ergibt sich eine gewisse Sicherheit für den Vermieter, da er länger im Voraus planen kann und von einer Kündigung des Mieters nicht "überrumpelt" wird. Jedoch profitieren beide Seiten auch davon, wenn Mietraum kurzfristiger bezogen wird. So entfallen z.Bsp. Leerstände über mehrere Monate, weil der Wunschmieter ja beim aktuellen Vermieter noch die drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten hat - ein finanzieller Verlust also. In der Praxis ist es heutzutage so, daß Vermieter fast immer einen sofortigen Einzug des Mieters wünschen. Dies wäre aber nur möglich, wenn man seine alte Wohnung kündigt, und danach erst auf Wohnungssuche geht - ein sehr riskanter Weg. Sollte man in den drei Monaten keine neue Bleibe haben, kommt es zu massiven Problemen bis hin zur Obdachlosigkeit. Also bleibt dem Mieter noch, drei Monate doppelte Miete zu zahlen. Dies können sich nur wenige Menschen leisten, da ja auch noch hohe Kosten in Form von Kaution, Umzugskosten, Renovierungskosten etc. hinzukommen.Daher möge der Bundestag beschliessen, den Text wie folgt zu ändern:"Die Kündigung ist spätestens am ersten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des jeweiligen Monats zulässig."

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новини

  • Pet 4-17-07-4011-049266

    Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die dreimonatige Kündigungsfrist nach
    § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung) auf einen Monat zu
    reduzieren.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass durch die derzeit
    bestehende ordentliche Kündigungsfrist zur Kündigung von Wohnraum sowohl
    Mieter als auch Vermieter benachteiligt würden. Bei einmonatiger Kündigungsfrist
    würden beispielsweise Leerstände entfallen oder zumindest reduziert.... далі

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