Mietrecht - Verweis auf vereinfachtes Kündigungsrecht gegenüber Mietern in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

52 Unterstützende 52 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Mieter einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen einen Mietvertrag erhalten müssen, in dem ausdrücklich auf das vereinfachte Kündigungsrecht des Vermieters hingewiesen wird.

Begründung

§ 573 a BGB ermöglicht dem Vermieter die vereinfachte Kündigung ohne Angaben von Gründen (gesetzliche Kündigungsfrist + 3 Monate) . Von einem Mieter kann nicht erwartet werden, dass er über diese Besonderheit im Mietrecht in einem selbst bewohnten Gebäude des Vermieters mit zwei Wohnungen informiert ist. Die Rechte des Mieters müssen gestärkt werden. Es muss auch arglistige Täuschung vermieden werden, z. B Vermietung mit Renovierungsvereinbarung und anschließender Kündigung, wo der Mieter sich nicht wehren kann, aufgrund der aktuellen Gesetzeslage.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4011-023431



    Mietrecht



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, dass Mieter einer Wohnung in einem vom Vermieter

    selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen einen Mietvertrag

    erhalten müssen, in dem ausdrücklich auf das vereinfachte Kündigungsrecht des

    Vermieters hingewiesen wird.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Rechte von Mietern müssten

    gestärkt und eine... weiter

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