Mietrecht - Vorkaufsrecht für Mieter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
158 Unterstützende 158 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

158 Unterstützende 158 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Veräußerung von Wohneigentum den Mietern grundsätzlich ein Vorkaufsrecht einzuräumen sei.

Begründung

Mieter haben durch die Nutzung der Wohnimmobilie einen besonderen bezug zu dem Wohnobjekt. Sie fühlen sich mit dem Objekt verbunden und tragen im positiven Falle durch eine umsichtige Nutzung zur Werterhaltung des Objektes bei. Weiterhin entsteht möglicherweise eine soziale und gesellschaftliche Bindung an die Wohngegend, von der auch ch die auch im weitesten Sinne die Qualität des gesamtes Wohnumfeldes profitiert.Durch ein Vorkaufsrecht für Mieter wird die Integrität des sozialen Raums gefördert, Menschen werden in geringerem Maß als sonst der Fall aus ihren sozialen Räumen und Bindungen herausgerissen. Dem Verkäufer hingegen entsteht durch ein solches Vorkaufsrecht keinerlei Nachteil.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-4011-053180Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass bei Veräußerung von Wohneigentum den Mietern stets ein
    Vorkaufsrecht einzuräumen sei.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dies fördere die Bindung zum
    gemieteten Objekt und zur Wohngegend. Außerdem werde die Integrität des
    sozialen Raums gefördert. Menschen würden im geringeren Maße als sonst aus
    ihrem sozialen Räumen und Bindungen herausgerissen, während dem Verkäufer
    hierdurch kein Nachteil entstehe.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten... weiter

Noch kein PRO Argument.

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