Erfolg
Wohnen

Milieuschutz für die Leipziger Straße in Bockenheim.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Magistrat der Stadt Frankfurt OB Feldmann
573 Unterstützende 521 in Frankfurt am Main

Petition hat zum Erfolg beigetragen

573 Unterstützende 521 in Frankfurt am Main

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Wir fordern, den Milieuschutz in Bockenheim endlich anzuwenden: Die traditionsreiche Leipziger Straße soll in ihrem Charakter erhalten bleiben. Das ist möglich mit Hilfe der Milieuschutz- und Erhaltungssatzung, die vorsieht die charakteristische bauliche Gestalt und vor allen Dingen die gemischte soziale Struktur des Stadtteils zu erhalten. Aktuelles Beispiel: Das Gebäude Leipziger Straße 81 wird derzeit zum Verkauf angeboten. Das Mehrfamilienhaus mit zwei Nebengebäuden und mehreren Einzelhandelsgeschäften im Erdgeschoss bietet bisher etwa 30 Menschen bezahlbaren Wohnraum. Das Gebäude ist ein typischer Abschnitt der Leipziger Straße, wo Gründerzeitbauten durch Häuser aus den 70iger-Jahren ergänzt wurden. Wir fordern: Die Stadt soll das Vorkaufsrecht, das der Bund den Kommunen in Milieuschutzgebieten einräumt (§ 24 BauGB) beim Verkauf dieses Gebäudeensembles nutzen und den Kauf Dritte (öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen) vorbereiten. Das Haus und die Nebengebäude sollen durch die Stadt Frankfurt erworben und damit MieterInnen, EinzelhändlerInnen und Kleingewerbe vor Verdrängung geschützt werden. Leer stehende Teile der Gebäude sollen wieder nutzbar gemacht werden. Die mehr als 30 MieterInnen und die im Haus ansässigen EinzelhändlerInnen brauchen existenzielle Sicherheit! Und Bockenheim braucht eine lebendige, vielfältige Leipziger Straße.

Begründung

Durch die steigenden Immobilienpreise in Frankfurt und den Generationenwechsel bei vielen EigentümerInnen mit Wohnhaus- und Gewerbebesitz stehen EigentümerInnenwechsel auch in Bockenheim auf der Tagesordnung. Da bei privaten Verkäufen in aller Regel nicht der Erhalt von Identität und Struktur des Stadtteils, sondern Gewinninteressen verfolgt werden, erweisen sich die EigentümerInnenwechsel für die soziale Struktur des Stadtteiles – MieterInnen, Einzelhandel und Gewerbe – oft als Gefährdung ihrer Existenz oder zumindest ihrer angestammten Wohnung. Für alle bedeutet das, dass das Angebot an bezahlbarem Wohnraum weiter zusammeschrumpft. Auch kleine inhabergeführte Geschäfte, die bisher das Straßenbild geprägt haben, müssen wegen steigender Mieten aufgeben, es folgen Leerstand und nicht selten auch eine gezielte Verrottung (wie am Beispiel des Gebäudes Leipziger Straße 68 gesehen). Stattessen wird der Bau hochpreisiger Wohnungen zugelassen und gar gefördert. All das gefährdet den Charakter Bockenheims und der Leipziger Straße, die bisher mit einer sozial gemischten und immer abwechslungsreichen Laden- und Infrastruktur sowie auch vielen sozialen Angeboten ein vielfältiger Mittelpunkt des gesamten Stadtteils ist. Seit 2015 steht Bockenheim unter Milieuschutz. Damit hat die Stadt hier auch die Möglichkeit das Vorkaufsrecht zu nutzen. Damit kann sie Immobilien sowohl für sich selbst als auch für Dritte, beispielsweise öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder gemeinnützige Träger, zum Verkehrswert erwerben. Dieses Vorkaufsrecht ist ein Instrument zur Umsetzung stadtplanerischer Aufgaben im Sinne aller BewohnerInnen eines Stadtteils. Zahlreiche Beispiele belegen allerdings, dass die Stadt diesen Milieuschutz nicht effektiv anwendet. So war es auch bei der Ladengalerie Bockenheim. Als diese verkauft wurde, verzichtete die Stadt darauf, die betroffenen 150 Wohnungen, darunter auch mehr als 50 große Sozialwohnungen und zahlreiche Gewerbeflächen, zu kaufen. Auch das ehemalige Tibethaus konnte nur durch den Protest einer Bürgerinitiative vor dem Abriss bewahrt werden. Im Gebäude Leipziger Straße 93 entsteht nun mit Zustimmung der Stadt hochpreisiger Wohnraum. Beim Verkauf eines weiteren größeren Objekts, dem Hausensemble Leipziger Straße 81, wollen wir endlich eine sozialverträgliche Lösung erreichen. Wir fordern: Die Stadt Frankfurt soll für die Gebäude in der Leipziger Straße 81 von ihrem Vorkaufsrecht für Dritte Gebrauch machen. Folgende Vereinbarungen soll sie mit diesen „Dritten“ treffen: * Neuvermietung von leer stehenden Wohnungen maximal zur ortsüblichen Vergleichsmiete * Bei Neuvermietung 70 Prozent der Wohnungen an förderberechtige Haushalte vermieten * Keine Umwandlung in Eigentumswohnungen * Keine Staffelmietverträge * Modernisierungen nur mit Zustimmung der Mieter Stadtteilbüro Bockenheim, Leipziger Straße 91, (PLZ) Frankfurt Montag bis Freitag von 15 – 19 Uhr geöffnet Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Initiative Zukunft Bockenheim e.V.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende für den Vorkauf des Wohn- und Einzelhandelsgebäudes in der Leipziger Straße 81!

    Das Gebäude mit 20 Wohneinheiten und knapp 350 qm für Gewerbeeinheiten wurde noch nicht verkauft. Auch die Stadt zeigte kein Interesse das Gebäude durch Vorkauf der Spekulation zu entziehen.

    Durch die Petition und das Auftreten der Mieter und des Stadtteilbüros z.B. im Ortsbeirat konnte Öffentlichkeit hergestellt werden, die auch weiter nötig ist, um dann wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet auf die Stadt Frankfurt einzuwirken, dass sie hier ihr Recht in Anspruch nimmt, durch Kauf dieses Gebäudes die soziale Struktur unseres Stadtteils zu erhalten.
    Die Sache ist nicht vorbei! Wir bleiben dran.

    Herzliche Grüße und hoffentlich erholsame... weiter

  • Liebe Unterstüzter der Petition Petition „Milieuschutz für die Leipziger Straße!“
    Ihr habt mit eurer Unterschrift die Petition „Milieuschutz für die Leipziger Straße!“ unterstützt. Solidarität ist dringend notwendig um die stetige Verdrängung der Bewohner aus Ihrem Quartier zu stoppen. Hier zum jetzigen Stand und dem Hintergrund.
    Die Leipziger Straße 81: Es handelt sich um ein 5-geschossiges Wohnhaus aus den 70iger Jahren. Circa 730 qm Wohnfläche in 20 Wohneinheiten und 349 qm Gewerbeeinheiten. Im Sommer 2019 erfuhren die Mieter, dass ihr Haus zum Verkauf angeboten wird. Die Größe der Wohneinheiten liegt bei 27 qm bis maximal 47 qm. Die Wohnungen werden überwiegend von einer Person bewohnt. Durch stichprobenhafte Erhebung konnten durchaus... weiter

Noch kein PRO Argument.

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