Région: Allemagne

Militärischer Abschirmdienst - Überführung des militärischen Abschirmdienstes in Bundesnachrichtendienst bzw. Verfassungsschutz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
331 Soutien 331 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

331 Soutien 331 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD), im Wege einer Überführung der Aufgaben des MAD in die Aufgabenbereiche des Bundes Nachrichten Dienst (BND) sowie des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum Zwecke einer größtmöglichen Effizienzsteigerung der Nachrichtendienste zu schaffen.

Raison

Es muss eine grundlegende Reformierung der Geheimdienste geschaffen werden. Daher ist der effektivste Weg den MAD abzuschaffen und ihn in die anderen Dienste zu integrieren. Da der MAD in seinen Aufgaben viele Schnittmengen mit dem Auslandsdienst des BND und dem Inlandsdienst des BfV hat ist es nur eine logische Konsequenz ihn aufzulösen. Außerdem würde das zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes führen.

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Actualités

  • Pet 1-18-14-573-000367Militärischer Abschirmdienst
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll die Auflösung des Militärischen Abschirmdienstes sowie die
    Übertragung seiner Aufgaben an den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt
    für Verfassungsschutz erreicht werden.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 331 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 29 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens... plus loin

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