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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
- Der Bundestag muss rückwirkend eine Gesetzeslücke beschließen, welche eine Stichtagsreglung verhindert, dass bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes den erkrankten Arbeitnehmer diese Lohnersatzleistungen geltende Krankengeld dementsprechend gewährt wird, wenn er vor dieser erkrankte und er unter diesem lag und somit in einer unverschuldeten Niedriglohnfalle steckt.
- Durch diese Änderung wird eine Soziale Lücke im Gesetzestext geschlossen und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Ansonsten würde das letzte Arbeitsentgeld zur Berechnung des Krankengeldes heran gezogen. Liegt die Festlegung des gesetzlichen Mindestlohnes nach der Erkrankung, erhält er sie nicht und bekommt nur nach 12 Monaten eine mit wenigen Prozentpunkten angepasste Erhöhung entsprechend der tariflichen Entwicklung. So wäre die Anpassung der sozialen Lücke an den gesetzlichen Mindestlohn nicht erst bei Aufnahme des Arbeitsleben gebunden, da eine Erkrankung ja unverschuldet eintritt.
Begründung
- 'Um die erhöhten Belastungen eines krankheitsbedingten Lohnausfalles über die 6 Wochen Lohnfortzahlungen hinaus und nicht noch zusätzlich den finanziellen Verlust bei nicht Erhalt des gesetzlichen Mindestlohnes zu kompensieren, denn die finanziellen Auswirkungen sind enorm. Die negativen Auswirkungen auf die Rente, das Arbeitslosengeld und andere abhängige Berechnungen zum Einkommen sind ebenfalls durch das geringere Einkommen bestimmt. Die Auswirkung bei einer langen Krankheit bei potenziellen Mindestlohnempfänger sind somit größer, als bei Beziehern mit durchschnittlichen Einkommen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.12.2022
Sammlung endet:
05.03.2023
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
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