Regione: Germania
Sicurezza

Mindestvoraussetzung Sachkundeprüfung nach §34a GewO

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
62 Supporto 62 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

62 Supporto 62 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Mindestvoraussetzung, um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu können, zum Schutz unserer Auftragnehmer und zum Schutz der Gesundheit des jeweiligen Sicherheitsmitarbeiters und seiner Kollegen und Kolleginnen. Wir brauchen eine zwingende „Sachkundeprüfung nach §34a GewO“ für alle Sicherheitsmitarbeiter im privaten Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Motivazioni:

Schon zu lange ist bei den Mindestvoraussetzungen zur Beschäftigung als Sicherheitsmitarbeiter in unserer Branche der Wurm drin.

Wir von der Thin Purple Line e.V. sind der Meinung, dass es an der Zeit ist, eine „Unterweisung nach §34a GewO“ abzuschaffen und die „Sachkundeprüfung nach §34a GewO“ zwingend als Mindestvoraussetzung einzuführen.

Es kann nicht sein, dass jemand lediglich mit einer „Unterweisung“ genauso viel verdient, wie jemand mit einer umfassenden Sachkundeprüfung.

Obwohl der/die Mitarbeiter/in mit Sachkundeprüfung auch noch eine Gebühr für die Prüfung berappen muss und auch die Zeit investiert dafür zu lernen, landet er dennoch auf derselben Gehaltsstufe, wie jener Mitarbeiter/in, der sich nur eine Woche lang in die Schulungsräume einer IHK setzt und anwesend ist. Damit muss Schluss sein!

Um in unserem Gewerbe tätig zu sein, bedarf es umfangreicher rechtlicher Grundkenntnisse und diese werden in einer Prüfung abgefragt. Rechtliche Grundlagen sind die minimale Basis in unserem Gewerbe und damit das A und O.

Stellt euch mal vor, beim Führerschein gäbe es ähnliche Möglichkeiten, einfach so an die Erlaubnis zu gelangen. Jemand der nur die Führerschein-Theorie macht ohne Prüfung, hätte dann die Erlaubnis überall Auto zu fahren, außer auf der Bundesstraße oder der Autobahn.

Zugegeben ein etwas platter Vergleich, aber kann man wirklich jemanden mit gutem Gewissen ohne eine Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO auf die Straße und in den Einsatz lassen, um ein professionellen Job im Sinne der Auftraggeber abzuliefern?

Wir denken und behaupten nein!

Also warum lässt man dann im privaten Wach- und Sicherheitsgewerbe Leute arbeiten, die zwar anwesend, aber nicht geprüft sind?

Bitte unterstützt unser Anliegen!

Grazie davvero per il vostro appoggio

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