Mineralölsteuer - Absenkung des Mineralölsteuersatzes für rein pflanzliche Produkte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

171 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

171 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... den Mineralölsteuersatz für rein pflanzliche Produkte wie z.B. Biodiesel (Rapsöl), der ab 2013 mit 45 Cent pro Liter belegt wird, insoweit abgesenkt wird, dass für mittelständische Betriebe in der ländlichen Biokraftstoffbranche (Ölmühlen, Tankstellen, Kfz-Umrüstbetrieben,...) ein Überleben ermöglicht wird. Die Biokraftstoffbranche in Deutschland kämpft angesichts steigender steuerlicher Belastungen mit einer äußerst schwierigen Marktlage.

Begründung

Trotz eines wachsenden Bedarfs an umweltfreundlicher Energie ist der Biokraftstoffabsatz in Deutschland 2011 gesunken. Ursache für den Rückgang ist ein starker Einbruch am Markt für reinen Biodiesel, einem traditionellen Absatzkanal mittelständischer Biokraftstoffanbieter. Gab es vor wenigen Jahren noch fast 2.000 Zapfsäulen für Biodiesel in Deutschland, so muss man heutzutage Tankstellen, die den umweltfreundlichen Rapskraftstoff anbieten, lange suchen. Nur noch knapp 100.000 t reiner Biodiesel wurden laut vorläufigen BAFA-Angaben 2011 in Deutschland abgesetzt, das waren 67 % weniger als im Jahr zuvor. Ursache der Entwicklung ist die hohe Steuerbelastung von reinem Biodiesel, der den Einsatz des Biokraftstoffs gegenüber seinem fossilen Pendant wirtschaftlich unattraktiv macht. Bei der Kraftstoffvermarktung wird mit zweierlei Maß gemessen, da die Umweltrendite der Biokraftstoffe unberücksichtigt bleibt! 2011 war das erste Jahr, in dem die Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoff in Deutschland galt. Der vermarktete Biokraftstoff musste nachweislich mindestens 35 Prozent Treibhausgase gegenüber fossilem Treibstoff einsparen. Der Anbau von Energiepflanzen auf Flächen, wo zuvor Urwald stand, ist definitiv ausgeschlossen. Fossiler Ottokraftstoff und Diesel unterliegen hingegen keinem Klima- oder Umweltcheck. Während Biokraftstoff strenge Treibhausgasstandards einhalten muss, wird die Erdölgewinnung aus Teersanden oder der Tiefsee immer schmutziger und riskanter. Für solche Teersande liegen die Treibhausgasemissionen laut Untersuchungen um rund 30 % über dem von der EU für fossilen Kraftstoff zugrunde gelegten Wert. Entsprechend höher sind die realen, aber am Markt nicht abgebildeten Umweltvorteile von Biokraftstoff. Zugleich konnte durch die Nutzung von Biokraftstoffen in Deutschland 2011 auf Importe von Brennstoffen im Wert von 2 Milliarden Euro verzichtet werden. In meinem Beruf als Schornsteinfegermeister werde ich täglich mit den Problemen und Sorgen der Menschen in unserem Landkreis konfrontiert. Es wäre so wichtig uns unabhängiger von fossilen Energieträgern aus dem Ausland zu machen und die umweltfreundliche, nachhaltige und regionale Energieversorgung auch durch Biokraftstoffe voranzubringen. So könnte auch im strukturschwachen, ländlichen Raum eine enorme Wertschöpfung erzielt werden, welche den Menschen vor Ort Arbeitsplätze bringen würde. Zudem könnten gerade die Pendler aus den ländlichen Regionen durch günstigeren Kraftstoff entlastet werden. Durch eine Absenkung der Besteuerung für Biokraftstoffe könnten Sie dazu beitragen ein vorhandenes Ungleichgewicht zugunsten der großen Mineralölkonzerne abzuschaffen und dadurch den mittelständischen Betrieben vor Ort wieder Perspektiven geben! Die Energiewende muss nicht nur auf dem Stromsektor stattfinden, sondern auch in den Bereichen Kraft (Mobilität) und Wärme (Beheizung). Nicht zuletzt unser aller Umwelt wäre wohl der größte Dienst erwiesen! Also, bringen Sie den Stein ins rollen!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.04.2012
Sammlung endet: 15.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6130-035792Energiesteuer (früher Mineralölsteuer)
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass der Mineralölsteuersatz für rein pflanzliche
    Produkte wie z.B. Biodiesel (Rapsöl), der ab 2013 mit 45 Cent pro Liter belegt wird,
    insoweit abgesenkt wird, dass für mittelständische Betriebe in der ländlichen
    Biokraftstoffbranche (Ölmühlen, Tankstellen, Kfz-Umrüstbetriebe...) ein Überleben
    ermöglicht wird.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Biokraftstoffbranche in Deutschland kämpfe
    angesichts steigender steuerlicher Belastungen mit einer äußerst schwierigen
    Marktlage. Trotz eines wachsenden Bedarfs an umweltfreundlicher Energie sei der
    Absatz an Biokraftstoffen in Deutschland im Jahr 2011 gesunken. Ursache hierfür sei
    ein starker Einbruch des Absatzes von reinem Biodiesel gewesen, welches einen
    wesentlichen Umsatzträger für mittelständische Biokraftstoffanbieter dargestellt
    habe.
    Gegenwärtig werde bei der Vermarktung von Kraftstoffen mit zweierlei Maß
    gemessen, da man bei der Bewertung die Umweltrendite der Biokraftstoffe nicht
    berücksichtige. 2011 sei das erste Jahr gewesen, in dem die
    Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoff in Deutschland gegolten habe. Der
    vermarktete Biokraftstoff musste nachweislich mindestens 35% Treibhausgase
    gegenüber fossilem Treibstoff einsparen. Während Biokraftstoff strenge
    Treibhausgasstandards einhalten müsse, werde die Erdölgewinnung aus
    Teersanden oder der Tiefsee immer schmutziger und riskanter. Für Teersande etwa
    lägen die Treibhausgasemissionen gemäß einschlägiger Untersuchungen um 30 %
    über dem von der EU für fossilen Kraftstoff zugrunde gelegten Wert. Entsprechend

    höher seien die realen, aber am Markt nicht abgebildeten Umweltvorteile von
    Biokraftstoff.
    Durch eine Absenkung der Besteuerung für Biokraftstoffe könne man dazu beitragen,
    ein vorhandenes Ungleichgewicht zugunsten der großen Mineralölkonzerne
    abzuschaffen und dadurch den mittelständischen Betrieben vor Ort wieder neue
    Perspektiven geben.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 171 Mitzeichnungen sowie
    27 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:
    Mit Blick auf das vorgetragene Petitum ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung,
    dass der Einsatz von Fettsäuremethylester (Biodiesel) und Pflanzenöl als
    Biokraftstoff zunächst vollständig von der Steuer entlastet war, um Biokraftstoffe zu
    Anschubzwecken befristet zu fördern. Die dadurch ausgelöste starke Überförderung
    war mit den europarechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr zu vereinbaren und
    führte zu erheblichen Verwerfungen an den Märkten. Auch konnten die durch die
    steuerliche Förderung von Biokraftstoffen verursachten massiven Steuerausfälle
    haushaltspolitisch nicht mehr gerechtfertigt werden.
    Mit der Einführung der Biokraftstoffquote Anfang 2007 wurde ein grundlegender
    Systemwechsel – von einer ausschließlich steuerlichen hin zu ausschließlich
    ordnungsrechtlichen Förderung von Biokraftstoffen – eingeleitet. Die Fortführung der
    steuerlichen Begünstigung von Bioreinkraftstoffen der sog. ersten Generation für
    einen Übergangszeitraum bis Ende 2012 verfolgte in erster Linie das Ziel, den
    Biokraftstoffunternehmen die Umstellung auf die neuen Rahmenbedingungen zu
    erleichtern. Ein über dieses Datum hinaus gehendes Nebeneinander von quoten-
    und steuerrechtlicher Förderung dieser Biokraftstoffe ist nicht beabsichtigt.
    Auch kann mit Hilfe steuerlicher Maßnahmen im Übrigen nicht die
    Wettbewerbsposition kleiner dezentraler Anlagen verbessert werden. Der
    Petitionsausschuss macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass die Richtlinie
    2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur
    Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

    (Energiesteuerrichtlinie) es nicht gestattet, die Steuerbegünstigungssätze für
    Biokraftstoffe nach der Anlagengröße zu staffeln.
    Der Petitionsausschuss äußert die Überzeugung, dass mit der Einführung der
    Biokraftstoffquote ein wesentlicher Beitrag zum verstärkten Einsatz von
    Biokraftstoffen und damit zur Minderung der Treibhausgasemissionen erreicht
    worden ist. Mit der Quotenregelung können die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-
    Richtlinie für den Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor
    ohne weiteres erreicht werden. Er kann keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass es
    in diesem Bereich weiterer steuerlicher Subventionen bedarf. Er weist ferner darauf
    hin, dass über die Quotenregelung auch relevante Absatzmöglichkeiten für
    Bioreinkraftstoffe bestehen, da nicht nur beigemischte Biokraftstoffe, sondern auch
    Bioreinkraftstoffe auf die Quotenerfüllung angerechnet werden können.
    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
    im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.
    Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
    der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - als Material zu
    überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

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