Erfolg
 

Mineralölsteuer - Entlastungen für Autofahrer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

0 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

0 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird die Bitte vorgetragen, im Hinblick auf die gestiegenen Benzinpreise Entlastungen für Autofahrer herbeizuführen, z.B. durch Senkung der Mineralölsteuer.

Begründung

Die Höhe der Benzinpreise nimmt ein Niveau an, dass es für Familien mit Kindern immer schwieriger wird, den Lebensstandard zu halten. Da auch andere Sachen teurer werden, sind die monatlichen Ausgaben mittlerweile auf ca. 60 % des monatlichen Nettoeinkommens gestiegen. Man überlegt heute schon, ob man sich den Ausflug mit dem Auto überhaupt noch leisten kann. Man weiss ja auch nicht, wo die Obergrenze der Benzinpreise ist.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.11.2007
Sammlung endet: 27.12.2007
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Reinhard Langhans

    Mineralölsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.10.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Bitte vorgetragen, im Hinblick auf die gestiegenen Benzin-
    preise Entlastungen für Autofahrer herbeizuführen, z. B. durch Senkung der Mineral-
    ölsteuer.

    Zu dieser öffentlichen Petition gingen 1.397 Mitzeichnungen sowie 49 Diskussions-
    beiträge ein.

    Alternativ wird in der Petition vorgeschlagen, die Pendlerpauschale wieder einzufüh-
    ren. Das Begehren wird damit begründet, dass die Höhe der Benzinpreise inzwi-
    schen auf einem Niveau angekommen sei, welches es für Familien mit Kindern zu-
    nehmend schwieriger mache, den Lebensstandard zu halten.

    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer Stel-
    lungnahme des Bundesministeriums der Finanzen wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass vor dem Hintergrund steigender Energie-
    preise regelmäßig Forderungen dahingehend erhoben werden, die Steuerbelastung
    auf Energieträger zu reduzieren und auf diese Weise Spielräume für Preissenkun-
    gen zu eröffnen. Er weist darauf hin, dass Steuersenkungen bei den Energiesteuern
    nicht automatisch zu entsprechenden Veränderungen der Energiepreise führen. Die
    Energiesteuern sind nämlich unselbstständiger Preisbestandteil und müssen nicht

    offen ausgewiesen werden. Vielmehr ist es denkbar, dass bei einer Senkung der
    Steuerbelastung auf Energieträger die Energiekonzerne eine solche Maßnahme vor-
    rangig zur Verbesserung ihrer Preismargen nutzen würden. Die politischen Möglich-
    keiten, auf die Entwicklung nichtsteuerlicher Preisfaktoren Einfluss zu nehmen, sind
    äußerst begrenzt. Dies gilt insbesondere auch für das Marktgeschehen auf den inter-
    nationalen Energiemärkten und für die wirtschaftlichen Interessen der Energiekon-
    zerne.

    Der Petitionsausschuss ruft weiterhin in Erinnerung, dass eine Senkung der Energie-
    steuersätze auch deshalb nicht in Betracht kommt, weil hierzu infolge der nach wie
    vor schwierigen Haushaltslage der finanzielle Spielraum fehlt. Teile des Energie-
    steueraufkommens werden zur Entlastung der Lohnnebenkosten und damit als Bei-
    trag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt weiterhin be-
    nötigt. Ein auch nur teilweiser Verzicht hierauf kann nicht oder zumindest nur sehr
    schwer durch andere Maßnahmen kompensiert werden.

    Soweit der Petent vorschlägt, als alternative Maßnahme die Pendlerpauschale wie-
    der einzuführen, erinnert der Petitionsausschuss daran, dass der Bundesfinanzhof
    im Januar 2008 die Neuregelung der Entfernungspauschale wegen verfassungs-
    rechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorge-
    legt hatte. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der 2. Senat des BVerfG am
    9. Dezember 2008 entschieden hat, dass die seit 2007 geltende Kürzung der Entfer-
    nungspauschale um die ersten 20 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und
    Arbeitsstätte mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit den Anforde-
    rungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Artikel 3 Grundgesetz an eine folge-
    richtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht
    vereinbar und verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde danach verpflichtet,
    rückwirkend auf den 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung
    der Rechtslage zu beseitigen. Dem Anliegen des Petenten wurde insoweit entspro-
    chen.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
    weitergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen mit der Neurege-
    lung der Entfernungspauschale entsprochen wird.

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
116 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern