Erfolg

Mineralölsteuer - Entlastungen für Autofahrer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Reinhard Langhans

Mineralölsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.10.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird die Bitte vorgetragen, im Hinblick auf die gestiegenen Benzin-
preise Entlastungen für Autofahrer herbeizuführen, z. B. durch Senkung der Mineral-
ölsteuer.

Zu dieser öffentlichen Petition gingen 1.397 Mitzeichnungen sowie 49 Diskussions-
beiträge ein.

Alternativ wird in der Petition vorgeschlagen, die Pendlerpauschale wieder einzufüh-
ren. Das Begehren wird damit begründet, dass die Höhe der Benzinpreise inzwi-
schen auf einem Niveau angekommen sei, welches es für Familien mit Kindern zu-
nehmend schwieriger mache, den Lebensstandard zu halten.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer Stel-
lungnahme des Bundesministeriums der Finanzen wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass vor dem Hintergrund steigender Energie-
preise regelmäßig Forderungen dahingehend erhoben werden, die Steuerbelastung
auf Energieträger zu reduzieren und auf diese Weise Spielräume für Preissenkun-
gen zu eröffnen. Er weist darauf hin, dass Steuersenkungen bei den Energiesteuern
nicht automatisch zu entsprechenden Veränderungen der Energiepreise führen. Die
Energiesteuern sind nämlich unselbstständiger Preisbestandteil und müssen nicht

offen ausgewiesen werden. Vielmehr ist es denkbar, dass bei einer Senkung der
Steuerbelastung auf Energieträger die Energiekonzerne eine solche Maßnahme vor-
rangig zur Verbesserung ihrer Preismargen nutzen würden. Die politischen Möglich-
keiten, auf die Entwicklung nichtsteuerlicher Preisfaktoren Einfluss zu nehmen, sind
äußerst begrenzt. Dies gilt insbesondere auch für das Marktgeschehen auf den inter-
nationalen Energiemärkten und für die wirtschaftlichen Interessen der Energiekon-
zerne.

Der Petitionsausschuss ruft weiterhin in Erinnerung, dass eine Senkung der Energie-
steuersätze auch deshalb nicht in Betracht kommt, weil hierzu infolge der nach wie
vor schwierigen Haushaltslage der finanzielle Spielraum fehlt. Teile des Energie-
steueraufkommens werden zur Entlastung der Lohnnebenkosten und damit als Bei-
trag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt weiterhin be-
nötigt. Ein auch nur teilweiser Verzicht hierauf kann nicht oder zumindest nur sehr
schwer durch andere Maßnahmen kompensiert werden.

Soweit der Petent vorschlägt, als alternative Maßnahme die Pendlerpauschale wie-
der einzuführen, erinnert der Petitionsausschuss daran, dass der Bundesfinanzhof
im Januar 2008 die Neuregelung der Entfernungspauschale wegen verfassungs-
rechtlicher Zweifel dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorge-
legt hatte. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der 2. Senat des BVerfG am
9. Dezember 2008 entschieden hat, dass die seit 2007 geltende Kürzung der Entfer-
nungspauschale um die ersten 20 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit den Anforde-
rungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Artikel 3 Grundgesetz an eine folge-
richtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht
vereinbar und verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde danach verpflichtet,
rückwirkend auf den 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung
der Rechtslage zu beseitigen. Dem Anliegen des Petenten wurde insoweit entspro-
chen.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
weitergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen mit der Neurege-
lung der Entfernungspauschale entsprochen wird.


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