Raccolta voti terminata
Das Feiertagsgesetz in Bayern und anderen Bundesländern gibt vor, dass an Sonn- und Feiertagen alle „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen”, verboten sind.
Ob aber der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen gestattet ist, wird in Bayern von den Gemeinden selbst entschieden. Aktuell ist es in München gestattet eine Autowaschanlage in einem Wohngebiet auch am Sonntag zu betreiben. Es gelten dafür Lärm-Grenzwerte von sehr lauten 55 Dezibel und das sollten wir ändern!
In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz Saarland müssen Waschanlagen sonntags geschlossen bleiben.
Motivazioni:
Ich wohne seit vielen Jahren unweit von einer Autowaschanlage entfernt. Immer wenn ein Auto nach der Wäsche getrocknet wird, laufen Turbinen hoch, die im Umkreis von über 300m noch deutlich zu hören sind - jeden Tag bis in den Abend durch geschlossene Fenster. Man kann nicht mehr auf dem Balkon sitzen, das ständig kommend und gehende Geräusch macht einen wahnsinnig. Bestehender Straßenlärm von der sehr befahrenen Straßen wird davon problemlos übertönt.
Link alla petizione
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Änderungen an der Petition
il 12/02/2024
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.