Petition richtet sich an:
Kommunen, Verbandsgemeinden oder die Kreisverwaltung
Muslimische Mitbürger:innen aus dem Kreis Neuwied können nicht bestattet werden. Das ist gegen die Menschenwürde, gegen die Religionsfreiheit, gegen die Bestimmung der Daseinsvorsorge, gegen das Gesetz §4, Abs.2 Bestattungsgesetz und e ist eine unmenschliche Tragödie. Entweder könnte im Kreis Neuwied ein zentraler muslimischer Friedhof installiert werden oder Kommunen müssten auf ihren Friedhöfen Grabfelder für islamische Bestattungen zur Verfügung stellen, wo Muslime ihren Bräuchen und Bestimmungen nach bestattet werden können.
Begründung
Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf Religionsfreiheit. Das beinhaltet auch das Recht einer religiösen Minderheit, nach ihren Bräuchen und Bestimmungen bestattet zu werden. Das ist für muslimische Bürger:innen der Stadt Neuwied möglich, seit 2020 aber nicht mehr für Muslime aus dem Kreis Neuwied. Stirbt heute ein Mensch muslimischen Glaubens, so wissen seine Angehörigen nicht, wo und wie sie ihn bestatten können. Das ist unmenschlich. Es gibt keine würdige Trauer, kein Abschiednehmen, nur Sorge um die verstorbene Mutter, den Vater, die verstorbeben Ehepartner oder die verstorbenen Kinder. Der Bestatter findet vielleicht einen Platz auf einem Friedhof in 200 km Entfernung. Weit weg von der Familie. Wo ist da das Recht auf Trauer. Für die Verstorbenen war der Lebensmittelpunkt ein Ort im Kreis Neuwied. Hier wurde gearbeitet, die Steuern wurden hier gezahlt, man gehörte zur Gesellschaft. Die verstorbene Person hingegen scheint nicht mehr erwünscht. Das ist keine Integration von Menschen, welche einer religiösen Minderheit angehören. Deshalb ist diese Forderung eine menschliche Pflicht.