Peticija adresuota:
BMAS
Wer Grundsicherung für Arbeitslose bezieht (Alg II) und aus dem Bezug in die Rente tritt, bekommt seine Alg II-Bezüge am Anfang des Monats und so auch am Anfang des letzten Monats vor der Rente. Die erste Rentenzahlung wird am Ende des ersten Monats des Bezuges ausgezahlt. D.h.., am Ende des letzten Monats im Alg II Bezug, gibt es keine Leistungen.
Diese Lücke kann mit überbrückenden Leistungen nach SGB II gefüllt werden. Doch nur auf Darlehensbasis.
Priežastis
Viele Rentner sind auf Grundsicherungsleistungen angewiesen, um ein Existenzminimum zu erreichen. Es entbehrt jegliche Logik des Sozialrechts, dass ein Rentner mit Existenzminimum, sich am Anfang verschulden muss und dann mit 10 % des Regelbedarfs, ein überbrückendes Darlehen für den ersten Monat in Rente, an das Jobcenter zurückzahlen muss, was meist schon vom Grundsicherungsträger automatisch eingehalten wird. Inklusive Kosten der Unterkunft, kommt es für den frischen Rentner für fast zwei Jahre zu einer Unterdeckelung des Existenzminimum von zehn Prozent.
Fordern Sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu auf, die überbrückenden Leistungen darlehensfrei zu gewähren.