Natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches - Änderung des § 7 (Wohnsitz) Bürgerliches Gesetzbuch

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

18 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

18 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 7 Absatz 2), wonach ein Wohnsitz gleichzeitig an mehreren Orten bestehen kann, zu ändern.

Reden

Die Vorschrift ist nicht logisch, da eine Person nicht gleichzeitig an zwei Orten sein kann.Der Wortlaut sollte evtl. wie folgt lauten: Zeitanteiliges Wohnen ist dann Grundlage für Wohnsitz.Haben Sie schon mal mehr als eine Currywurst gleichzeitig gegessen?In diesem Sinne der Logik des Verstehens der deutschen Sprache soll dieser Passus nochmal auf Ehrlichkeit überprüft werden.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 13-09-2016
De petitie eindigt: 15-03-2017
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-18-07-4000-035147 Natürliche Personen im Sinne des
    Bürgerlichen Gesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 7
    Absatz 2), wonach ein Wohnsitz gleichzeitig an mehreren Orten bestehen kann, zu
    ändern.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich eine Person nicht an
    zwei Orten gleichzeitig aufhalten und deshalb nicht mehrere Wohnsitze haben könne.
    Vor diesem Hintergrund sei der Wortlaut der Norm unehrlich und müsse entsprechend
    angepasst werden. Eine alternative Formulierung könne etwa... verder

Nog geen voor argument.

Nog geen tegenargument.

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