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Liebe Unterzeichner der Petition Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8.12.2011 über die beiden Petitionen - Petitionen Nrn. 14/5537 und 14/5556 (Wasserrechtliche Verordnung / Boot fahren auf der Donau) - entschieden.
Den Petitionsbeschluss (Drucksache Nr. 15/919 des Landtags von Baden-Württemberg) können Sie unter dem folgenden Link im einsehen
http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0919_D.PDF
Nach diesem Beschluss wurde unserer Petition überwiegend nicht entsprochen. Jedoch wurde ein Kompromiss vorgeschlagen. Danach können unter weiteren Einschränkungen auch in Zukunft die Sportkanuten, die Besitzer eigener Boote und alle, die sich ein Boot mieten wollen, im Oberen Donautal Boot fahren.
Der Petitionsausschuss des Landtages empfiehlt im Wesentlichen die folgenden weiteren Maßnahmen zur Umsetzung:
- Sperrung des Abschnittes zwischen Beuron und Hausen i. T. für die Allgemeinheit. Auf dieser Flussstrecke dürfen nur noch Sportkanuten und angemeldete umweltpädagogische Gruppen ab einem Mindestpegel von 80 cm paddeln.
- Erhöhung des Pegels von 50 cm auf 60 cm auf der Strecke zwischen Hausen i. T. und Scheer bzw. 56 cm auf der Strecke von Scheer bis Hundersingen.
- Reduzierung des Kontingentes im Landkreis Sigmaringen von 642 Boote pro Tag auf 265 Boote pro Tag.
Der Pegel Beuron wurde in diesem Jahr neu eingemessen. Der Mindestpegel von 60 cm entspricht nach dem neuen Maß 53 cm. Dementsprechend stellt der Petitionsausschuss klar, dass der vorgeschlagene Mindestpegel von 60 cm nach dem neuen Maß 53 cm beträgt.
Das Landratsamt Sigmaringen wird nun auf der Basis des Petitionsbeschlusses die Verordnung zum Bootfahren auf der Donau überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
Fax 07466/910066
Tel. 015201514460
info@donauhaus.de
www.urlaub-im-donautal.com -
Immer noch keine Entscheidung gefallen
am 02.07.2011Liebe Unterzeichner der Petition „Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?“,
heute möchten wir Sie über die neueste Entwicklung informieren.
Wie wir Ihnen in unserer letzten Email schon mitgeteilt haben, liegen dem Landtag nun zwei Petitionen zum gleichen Thema aber mit entgegengesetzten Zielen vor. Vor diesem Hintergrund gilt für das Landratsamt als Verordnungsgeber ein so genanntes „Stillhalteabkommen“. Das bedeutet, dass an der derzeit geltenden Rechtslage nichts verändert werden darf, bis der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Wegen der Neukonstituierung des Petitionsausschusses nach den Landtagswahlen im März und wegen der Fülle des zu bearbeitenden Materials wird sich der Ausschuss erst im Laufe des Sommers mit den Petitionen befassen.
Die Petition des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.vfg-bw.org/pdf/Petition-Bootfahren-Donau_07042011.pdf
Zu Ihrer Information können Sie unsere Anmerkungen zur Petition des LNV unter folgendem Link herunterladen: https://rapidshare.com/files/461927964/anmerkungen_LNVpetitionbriefpapierdth.pdf
Die Anmerkungen der Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT) zum Gutachten „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ können Sie unter folgendem Link herunterladen:
https://rapidshare.com/files/461928441/Bemerkungen_zum_Gutachten.pdf
Auftraggeber für das o.g. Gutachten ist das Referat 56 beim Regierungspräsidium Tübingen. Wenn Sie an diesem Gutachten interessiert sind, sollten Sie sich dorthin wenden.
Wir haben mit dem „Stillhalteabkommen“ unser Ziel noch nicht erreicht, deshalb bitten wir Sie: sprechen Sie Ihnen bekannte Personen aus Politik, Naturschutz, Ihre Abgeordneten, Ihre örtlichen Naturschutzverbände und auch den Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) auf die Problematik an und vertreten Sie dort Ihre Interessen.
Mit freundlichen Grüßen
DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
Fax 07466/910066
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Aktuelle Neuerungen: 12.05.2011
am 12.05.2011Liebe Unterzeichner der Petition „Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?“,
heute möchten wir Sie über die neueste Entwicklung informieren.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat uns nun bestätigt, dass unsere Petition am 14.4.2011 dort eingegangen ist.
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) hat am 6.4.2011 ebenfalls eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht, die unter folgendem Link einsehbar ist:
www.vfg-bw.org/pdf/Petition-Bootfahren-Donau_07042011.pdf
Offensichtlich ist der aktiv in der Natur agierende Mensch vom LNV nicht erwünscht. Kein Wunder, dass der Naturschutz in unserer Region immer weniger Ansehen genießt. Der LNV verschließt sich mit seiner Orientierung auf Verbote konsequent einem modernen Naturschutzgedanken, der den Menschen mit einbezieht. Danach muss die Natur für den Menschen nutzbar und begehbar bleiben, denn „ nur wer die Natur kennt, kann letztlich seine Umwelt schützen und seine demokratischen Rechte wahrnehmen.“ (Claus-Peter Hutter, Leiter der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg im Vorwort zum Jahresprogramm 2010).
Dem Landtag liegen nun zwei Petitionen zum gleichen Thema aber mit entgegengesetzten Zielen vor. Vor diesem Hintergrund gilt für das Landratsamt als Verordnungsgeber ein so genanntes „Stillhalteabkommen“. Das bedeutet, dass an der derzeit geltenden Rechtslage nichts verändert werden darf, bis der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Wegen der Landtagswahl im März kann der Fall erst nach der Neukonstituierung des Petitionsausschusses im Sommer dieses Jahres behandelt werden.
Zu Ihrer Information können Sie unsere Anmerkungen zur Petition des LNV unter folgendem Link herunterladen: https://rapidshare.com/files/461927964/anmerkungen_LNVpetitionbriefpapierdth.pdf
Die Anmerkungen der Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT) zum Gutachten „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ können Sie unter folgendem Link herunterladen:
https://rapidshare.com/files/461928441/Bemerkungen_zum_Gutachten.pdf
Auftraggeber für das o.g. Gutachten ist das Referat 56 beim Regierungspräsidium Tübingen. Wenn Sie an diesem Gutachten interessiert sind, sollten Sie sich dorthin wenden.
Wir haben durch diese Verlängerung der bestehenden Verordnung unser Ziel noch nicht erreicht deshalb bitten wir Sie: sprechen Sie Ihnen bekannte Personen aus Politik, Naturschutz, Ihre Abgeordneten, Ihre örtlichen Naturschutzverbände und auch den Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) auf die Problematik an und vertreten Sie dort Ihre Interessen.
Mit freundlichen Grüßen
DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
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