Sport

Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

22.12.2011, 10:01

Liebe Unterzeichner der Petition Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8.12.2011 über die beiden Petitionen - Petitionen Nrn. 14/5537 und 14/5556 (Wasserrechtliche Verordnung / Boot fahren auf der Donau) - entschieden.

Den Petitionsbeschluss (Drucksache Nr. 15/919 des Landtags von Baden-Württemberg) können Sie unter dem folgenden Link im einsehen

www.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0919_D.PDF

Nach diesem Beschluss wurde unserer Petition überwiegend nicht entsprochen. Jedoch wurde ein Kompromiss vorgeschlagen. Danach können unter weiteren Einschränkungen auch in Zukunft die Sportkanuten, die Besitzer eigener Boote und alle, die sich ein Boot mieten wollen, im Oberen Donautal Boot fahren.

Der Petitionsausschuss des Landtages empfiehlt im Wesentlichen die folgenden weiteren Maßnahmen zur Umsetzung:

- Sperrung des Abschnittes zwischen Beuron und Hausen i. T. für die Allgemeinheit. Auf dieser Flussstrecke dürfen nur noch Sportkanuten und angemeldete umweltpädagogische Gruppen ab einem Mindestpegel von 80 cm paddeln.

- Erhöhung des Pegels von 50 cm auf 60 cm auf der Strecke zwischen Hausen i. T. und Scheer bzw. 56 cm auf der Strecke von Scheer bis Hundersingen.

- Reduzierung des Kontingentes im Landkreis Sigmaringen von 642 Boote pro Tag auf 265 Boote pro Tag.

Der Pegel Beuron wurde in diesem Jahr neu eingemessen. Der Mindestpegel von 60 cm entspricht nach dem neuen Maß 53 cm. Dementsprechend stellt der Petitionsausschuss klar, dass der vorgeschlagene Mindestpegel von 60 cm nach dem neuen Maß 53 cm beträgt.

Das Landratsamt Sigmaringen wird nun auf der Basis des Petitionsbeschlusses die Verordnung zum Bootfahren auf der Donau überarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
Fax 07466/910066
Tel. 015201514460
info@donauhaus.de
www.urlaub-im-donautal.com


02.07.2011, 13:15

Liebe Unterzeichner der Petition „Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?“,
heute möchten wir Sie über die neueste Entwicklung informieren.
Wie wir Ihnen in unserer letzten Email schon mitgeteilt haben, liegen dem Landtag nun zwei Petitionen zum gleichen Thema aber mit entgegengesetzten Zielen vor. Vor diesem Hintergrund gilt für das Landratsamt als Verordnungsgeber ein so genanntes „Stillhalteabkommen“. Das bedeutet, dass an der derzeit geltenden Rechtslage nichts verändert werden darf, bis der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Wegen der Neukonstituierung des Petitionsausschusses nach den Landtagswahlen im März und wegen der Fülle des zu bearbeitenden Materials wird sich der Ausschuss erst im Laufe des Sommers mit den Petitionen befassen.
Die Petition des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.vfg-bw.org/pdf/Petition-Bootfahren-Donau_07042011.pdf
Zu Ihrer Information können Sie unsere Anmerkungen zur Petition des LNV unter folgendem Link herunterladen: rapidshare.com/files/461927964/anmerkungen_LNVpetitionbriefpapierdth.pdf
Die Anmerkungen der Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT) zum Gutachten „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ können Sie unter folgendem Link herunterladen:
rapidshare.com/files/461928441/Bemerkungen_zum_Gutachten.pdf
Auftraggeber für das o.g. Gutachten ist das Referat 56 beim Regierungspräsidium Tübingen. Wenn Sie an diesem Gutachten interessiert sind, sollten Sie sich dorthin wenden.
Wir haben mit dem „Stillhalteabkommen“ unser Ziel noch nicht erreicht, deshalb bitten wir Sie: sprechen Sie Ihnen bekannte Personen aus Politik, Naturschutz, Ihre Abgeordneten, Ihre örtlichen Naturschutzverbände und auch den Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) auf die Problematik an und vertreten Sie dort Ihre Interessen.
Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
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12.05.2011, 15:00

Liebe Unterzeichner der Petition „Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?“,
heute möchten wir Sie über die neueste Entwicklung informieren.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat uns nun bestätigt, dass unsere Petition am 14.4.2011 dort eingegangen ist.
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) hat am 6.4.2011 ebenfalls eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht, die unter folgendem Link einsehbar ist:
www.vfg-bw.org/pdf/Petition-Bootfahren-Donau_07042011.pdf
Offensichtlich ist der aktiv in der Natur agierende Mensch vom LNV nicht erwünscht. Kein Wunder, dass der Naturschutz in unserer Region immer weniger Ansehen genießt. Der LNV verschließt sich mit seiner Orientierung auf Verbote konsequent einem modernen Naturschutzgedanken, der den Menschen mit einbezieht. Danach muss die Natur für den Menschen nutzbar und begehbar bleiben, denn „ nur wer die Natur kennt, kann letztlich seine Umwelt schützen und seine demokratischen Rechte wahrnehmen.“ (Claus-Peter Hutter, Leiter der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg im Vorwort zum Jahresprogramm 2010).
Dem Landtag liegen nun zwei Petitionen zum gleichen Thema aber mit entgegengesetzten Zielen vor. Vor diesem Hintergrund gilt für das Landratsamt als Verordnungsgeber ein so genanntes „Stillhalteabkommen“. Das bedeutet, dass an der derzeit geltenden Rechtslage nichts verändert werden darf, bis der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Wegen der Landtagswahl im März kann der Fall erst nach der Neukonstituierung des Petitionsausschusses im Sommer dieses Jahres behandelt werden.
Zu Ihrer Information können Sie unsere Anmerkungen zur Petition des LNV unter folgendem Link herunterladen: rapidshare.com/files/461927964/anmerkungen_LNVpetitionbriefpapierdth.pdf
Die Anmerkungen der Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT) zum Gutachten „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ können Sie unter folgendem Link herunterladen:
rapidshare.com/files/461928441/Bemerkungen_zum_Gutachten.pdf
Auftraggeber für das o.g. Gutachten ist das Referat 56 beim Regierungspräsidium Tübingen. Wenn Sie an diesem Gutachten interessiert sind, sollten Sie sich dorthin wenden.
Wir haben durch diese Verlängerung der bestehenden Verordnung unser Ziel noch nicht erreicht deshalb bitten wir Sie: sprechen Sie Ihnen bekannte Personen aus Politik, Naturschutz, Ihre Abgeordneten, Ihre örtlichen Naturschutzverbände und auch den Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) auf die Problematik an und vertreten Sie dort Ihre Interessen.
Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
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09.05.2011, 17:19

Liebe Freunde des Kanusports,

bezüglich unserer gemeinsamen Petition herrscht momentan das "Stillhaltevorkommen". Die Schwäbische Zeitung schreibt wie folgt:
"Kanufahren: Vorerst bleibt alles wie es ist
Bis der Landtag über zwei Petitionen entscheidet, wird das Landratsamt an der bisherigen Regel festhalten

Die Kanufahrer und -verleiher dürfen sich freuen: Vorerst gelten die alten Regeln weiter. (Foto: Landratsamt)
SIGMARINGEN / sz Das Landratsamt wird in dieser Saison die bisherige Regelung zum Bootfahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen übergangsweise beibehalten. Das wurde am Donnerstag mitgeteilt. Eine geplante Neuregelung kann erst dann auf den Weg gebracht werden, wenn über zwei beim Landtag eingereichten Petitionen befunden worden ist.
Die Ergebnisse des vom Regierungspräsidium Tübingen beauftragten Gutachtens „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ sollten eigentlich schon in eine Neuregelung zum Bootfahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen für die Saison 2011 einfließen. Und zwar nicht nur für die befristete Regelung von Laiz bis Hundersingen, sondern auch für den unbefristeten Abschnitt zwischen Beuron und Laiz, mit dem Ziel für den Besucher einheitliche Vorgaben von Beuron bis Hundersingen zu schaffen und die Vorgaben der EU zu optimieren. Die Diskussionsgrundlage für die neue Rechtsverordnung ging den Naturschutz- und Fischereiverbänden nicht weit genug. Städte und Gemeinden sowie gewerbliche Bootsverleiher wollten die abgestimmten Inhalte der bisherigen Beschränkung aber beibehalten.
Mittlerweile sind zwei gegensätzliche Petitionen beim Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg in Stuttgart eingereicht worden.

Vor diesem Hintergrund gilt für das Landratsamt als Verordnungsgeber ein so genanntes „Stillhalteabkommen“. Das bedeutet, dass an der derzeit geltenden Rechtslage nichts verändert werden darf, bis der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Aufgrund der Neuwahl des Landtags wird sich der Petitionsausschuss in neuer Besetzung allerdings erst nach seiner Konstituierung mit dieser Angelegenheit befassen können.
„Der Tourismus ist im Landkreis Sigmaringen ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor – deshalb soll das Bootfahren auf der Donau weiterhin, aber in naturverträglichem Maße möglich sein“, erläutert Landrat Dirk Gaerte die grundsätzliche Zielsetzung des Landratsamts. „Ein kooperatives Miteinander von Tourismusinteressen und Umweltbelangen ist das Maß, an dem wir uns künftig – wie auch schon in der Vergangenheit – orientieren bzw. orientiert haben“, erklärt der Landrat. Wie und wann die vom Landratsamt neu geplante Regelung zum Boot fahren erlassen werden kann, hängt nun zunächst an einem ausgewogenen Schiedsspruch. Bis dahin bleibt es zum Thema Boot fahren auf der Donau im Landkreis Sigmaringen zunächst einmal alles beim alten mit den bekannten Einschränkungen (50-Zentimeter-Pegel, bestimmte Kontingente dürfen nicht überschritten werden und die Gewerbetreibenden benötigen einen Befahrschein).
(Erschienen: 22.04.2011 16:50)"
Wir sind gespannt und informieren euch sobald es Neuigkeiten gibt.
Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
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29.03.2011, 13:32

Leider müssen wir feststellen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt, vier Wochen vor Eröffnung der Bootssaison, noch keine neue Rechtsverordnung zur Regelung des Bootfahrens auf der Donau im Landkreis Sigmaringen vorliegt.
Nach unserer Information soll nun Mitte April ein abschließendes Gespräch zwischen dem Landratsamt Sigmaringen und dem Regierungspräsidium Tübingen stattfinden. Wie uns Herr Burkhardt vom Wirtschaftsministerium in Stuttgart nach seinem Telefonat mit Frau Bär vom Regierungspräsidium Tübingen mitgeteilt hat, soll inzwischen eine schon von Herrn Kranz vom Landratsamt Sigmaringen vorgeschlagene Lösung angestrebt werden. Auch die Lösungsvorschläge der Bundesvereinigung für Kanutouristik (BKT) sowie der örtlichen Bootsvermieter gehen in diese Richtung.
Diese sogenannte Zonierungslösung der Donau in Bereiche, die vollständig gesperrt werden und solche, die für die Freizeitnutzung erhalten bleiben sollen, wird von unserer Seite grundsätzlich begrüßt. Dabei würde von der Gesamtlänge der Donau im Landkreis Sigmaringen der deutlich überwiegende Teil vollständig geschützt und ein ausreichendes Rückzugsgebiet für Flora und Fauna geschaffen. Zu beachten wäre allerdings auch, dass in den gesperrten Bereichen andere Freizeitnutzungen wie Angeln und Zelten ebenfalls Einschränkungen erfahren sollten. Gerade im Hinblick auf den Angelsport ist nicht nachvollziehbar, dass das Interesse einer breiten Öffentlichkeit an der Ausübung ihres Freizeitsports den Interessen einer vergleichsweise kleinen Anzahl von Anglern untergeordnet werden soll. Es ist verständlich, dass dies für viele Unterzeichner der vom DonautalTourismus Hohenzollern e.V.initiierten Petition, wie aus den Kommentaren zu ersehen ist, nach Klientelpolitik riecht. Wenn man einmal von der umweltbildenden Wirkung des Kanufahrens auf Kinder und Jugendliche absieht, handelt es sich sowohl beim Bootfahren als auch beim Angeln um die Ausübung eines Freizeitsports und nichts sonst.
Es muss an dieser Stelle auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den nicht gesperrten Bereichen keineswegs um Bereiche handelt, die keiner Regelung unterliegen. Wir möchten auch betonen, dass wir an ungeregelten Bereichen keineswegs interessiert sind. Die vorhandene Regelung von Beuron bis Laiz ist für uns Bestandteil eines naturverträglichen Bootfahrens auf der Donau. Eine entsprechende Regelung befürworten wir auch für die Strecke von Laiz bis Scheer.
Des Weiteren wird vom Regierungspräsidium anscheinend eine Lösung präferiert, die keine Kontingentierung mehr vorsieht, allerdings soll eine Anhebung des Mindestpegels erfolgen. Dies ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Wie wir in unseren Bemerkungen zum Gutachten „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ schon ausgeführt hatten, sind die Empfehlungen aus diesem Gutachten hinsichtlich der Mindestpegelanhebung durchgehend nicht empirisch belegt und frei gegriffen. Im Gegenteil spricht sogar das Gutachten von „sehr guten Fischbeständen“ und kann in keiner Weise einen Zusammenhang von Bootfahren und eventueller Störwirkung auf die Fischfauna herstellen. Laut FFH-Richtlinien muss eine Verschlechterung für die Schutzgüter verhindert werden. Eine solche kann das Gutachten aber an keiner Stelle feststellen.
Im Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 7920-342 der von derselben Bürogemeinschaft wie das vorliegende Gutachten erstellt wurde, heißt es „Die Wassertemperatur weist im Jahresverlauf eine sehr große Schwankungsamplitude auf. Sie ist im Südwesten des FFH-Gebietes am stärksten ausgeprägt (Strecke zwischen der Versickerungsstelle bei Fridingen und der Mündung des
Donaustollens: Maximaltemperatur am Jägerhaus 23,2°C am 20. Juni 2002, fast 25°C am 15. Juli 2003). Eigene Untersuchungen zeigen, dass bedingt durch die Stauhaltungen im Untersuchungsgebiet in einer Fließstrecke von nur ca. 11 km eine Temperaturerhöhung um +7,1°C (Neumühle – Dietfurt; Juli 2006) zu beobachten ist. Selbst im niederschlagsreichen Sommer 2002 überschritten die Maximaltemperaturen zwischen Jägerhaus und Laiz an fast jeder Messstelle die 20°C-Marke (vgl. WURM 2003). Folgen sind eine beschränkte Besiedelbarkeit für die Gewässerfauna und, im Zusammenhang mit dem Nährstoffgehalt der Donau, ein starkes Algenwachstum.“ Weiter heißt es dort außerdem: „Die Bestände der autochtonen Arten sind als reproduktiv anzusprechen, es wurden beispielsweise häufig juvenile Äschen und Barben festgestellt.“ (S.92) Im ersten Zitat wird keinerlei Zusammenhang zwischen Bootfahren und Gefährdung der Fischfauna hergestellt, es werden im Gegenteil ganz andere Ursachen für eine beschränkte Besiedelbarkeit benannt. In noch viel stärkerem Widerspruch zur angenommenen Störwirkung durch das Bootfahren steht das zweite Zitat.
Von den vielen Empfehlungen, die im Gutachten gemacht werden, soll nun ausgerechnet diejenige durchgesetzt werden, welche von den Gutachtern selbst letzten Endes a



07.03.2011, 10:35

Liebe Unterzeichner der Petition Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau? ,

herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Unsere Petition hat eine überwältigende Resonanz gefunden. Innerhalb einer Woche haben 5589 Menschen sich mit unserem Anliegen, das Bootfahren auf der Donau in der bisherigen Form zu retten, verbinden können.

Herzlichen Dank auch für Ihre zahlreichen Kommentare. Dabei wurde deutlich, dass immer mehr Verbote und Einschränkungen immer weniger Akzeptanz für den Naturschutz bringen.

Die Petition werden wir per Email direkt an den Petitionsausschuss des Landtages übergeben.

Über den weiteren Fortgang der Aktion werden wir Sie in einer weiteren Email informieren.

Hoffen wir, dass das Bootfahren auch in Zukunft Bestandteil der Freizeitmöglichkeiten im Donautal bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
Fax 07466/910066
Tel. 015201514460
info@donauhaus.de
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Unser besonderer Dank gilt allen Unterstützern im Netz, die dazu beigetragen haben, unser Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen:

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07.03.2011, 10:35

Liebe Unterzeichner der Petition Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau? ,

herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Unsere Petition hat eine überwältigende Resonanz gefunden. Innerhalb einer Woche haben 5589 Menschen sich mit unserem Anliegen, das Bootfahren auf der Donau in der bisherigen Form zu retten, verbinden können.

Herzlichen Dank auch für Ihre zahlreichen Kommentare. Dabei wurde deutlich, dass immer mehr Verbote und Einschränkungen immer weniger Akzeptanz für den Naturschutz bringen.

Die Petition werden wir per Email direkt an den Petitionsausschuss des Landtages übergeben.

Über den weiteren Fortgang der Aktion werden wir Sie in einer weiteren Email informieren.

Hoffen wir, dass das Bootfahren auch in Zukunft Bestandteil der Freizeitmöglichkeiten im Donautal bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
Fax 07466/910066
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