Alueella: Landkern
Ympäristö

NEIN zum Interkommunalen Gewerbegebiet Landkern / Neuhof!

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Vetoomus on osoitettu
Ortsbürgermeister Thomas Heucher und Gemeinderat Landkern

1 369 allekirjoitukset

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Ortsbürgermeister Thomas Heucher und Gemeinderat Landkern

Eine Fläche von 35 Hektar soll entlang der L100/L52 im Dreieck zwischen Kaisersesch, Landkern und Neuhof / Schöne Aussicht als Industriefläche erschlossen werden.

Feld-/ Wald- und Wiesenflächen etwa so groß wie die Ortsgemeinde Landkern sollen nach den vorliegenden Plänen für immer zubetoniert und versiegelt werden.

Wir bitten den Gemeinderat Landkern, bei der anstehenden Beschlussfassung die Planung zu dem Vorhaben "Interkommunales Gewerbegebiet Landkern/Neuhof" abzulehnen.

Perustelut

Wir sehen die Gefahr, dass durch die Realisierung des Industriegebiets

  • ein hohes finanzielles Risiko für die Gemeinde z. B. durch Erschließungs-, Unterhalts- und Planungskosten in Millionenhöhe entsteht.
  • die Menschen weiteren Beeinträchtigungen durch Lärm, Licht- und Luftverschmutzung ausgesetzt werden.
  • die Lebens- und Wohnqualität der Menschen in der Region drastisch sinkt.
  • Ackerflächen, Wiesen und Waldbestand für immer versiegelt werden.
  • durch die Versiegelung wertvolle Biotope zweier Bachläufe zerstört werden.
  • selten gewordenen Tierarten (u.a. Schwarzstorch, Wildkatze, Rotmilan) der Lebensraum genommen wird.
  • der Fremdenverkehrsort Landkern sowie die anliegenden Gemeinden einen herben Imageverlust sowie finanzielle und wirtschaftliche Einbußen erleiden.
  • die Bürger durch die Zunahme des Verkehrs in Landkern und den Nachbargemeinden einer erhöhten Lärm- und Abgasbelastung ausgesetzt werden.

Wir bezweifeln, dass die der Planung zu Grunde liegende Gewerbeflächenanalyse der IHK Koblenz aus dem Jahr 2016 angesichts der Corona-Pandemie noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Jahrelange Leerstände in bereits erschlossenen Gewerbegebieten benachbarter Gemeinden stehen in Diskrepanz zum angeblichen Bedarf.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 10.08.2020
Vetoomus päättyy: 11.09.2020
Alueella: Landkern
Aihe: Ympäristö

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    ajankohtana 1.9.2020

Väittely

Vorhandene freie Gewerbeflächen in der VG sollten erstmal an Betriebe vergeben werden, bevor man ein weiteres Gewerbegebiet plant.

Bis jetzt sind viele junge Menschen nach der Ausbildung in der Region geblieben oder kamen sogar zurück. Soll das in Zukunft so bleiben, brauchen wir gesicherte Arbeitsplätze. Es reicht nicht nur auf den Status Quo zu gucken. Die A48 ist ein Segen für die VG und den guten Anschluss, sollten wir mit geeigneten Gewerbeflächen auch ausnutzen.

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