Region: Gemeinde Niedernhausen
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Sicherheit

Nein zur Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit in der Gemeinde Niedernhausen

Petition richtet sich an
Norbert Beltz
341 Unterstützende
68% erreicht 500 für Sammelziel
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  1. Gestartet 26.02.2024
  2. Sammlung noch 4 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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In der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen (https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/satzungen-richtlinien/gefahrenabwehrverordnung-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung.pdf?cid=brt) wurde eine Leinenpflicht und der Brut- und Setzzeit für alle Hunde vorgeschrieben, siehe (§ 7 Aufsicht über Tiere und Leinenzwang für Hunde / Hundekot, Absatz 2, Anstrich e) . Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 200,00€ geahndet, siehe Anlage.

Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.

Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?

Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.

Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.

Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?

Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich e aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.

Begründung

In der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen (https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/satzungen-richtlinien/gefahrenabwehrverordnung-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung.pdf?cid=brt) wurde eine Leinenpflicht und der Brut- und Setzzeit für alle Hunde vorgeschrieben, siehe (§ 7 Aufsicht über Tiere und Leinenzwang für Hunde / Hundekot, Absatz 2, Anstrich e) . Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 200,00€ geahndet, siehe Anlage.

Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.

Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?

Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.

Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.

Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?

Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich e aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Nico Caratiola aus Niedernhausen
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Noch kein PRO Argument.

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Warum Menschen unterschreiben

Alle bisherigen Leinenverweigernde machen das aktuell schön weiter so. 🤦🏼‍♂️ Ich musste mich darüber schon genau so ärgern, wie vorher.

Alle reflektierten Besitzer führen zum Teil geprüfte Hunde und halten sich in aller Regel eh an die Regeln.

Des Weiteren soll für Junghunde wie adäquat trainiert werden?

Komplett am Thema vorbei.

Da meine Eltern in Niedernhausen leben, gehe ich dort gelegentlich mit meinem Hund spazieren. Ich halte eine generelle, mehrmonatige Leinenpflicht für tierschutzwidrig. Hunde müssen abrufbar sein; die derzeitige Regelung aus dem Waldgesetz reicht m.E. aus. Ich unterstütze aber auch die Forderung nach einem Sachkundenachweis. Katzen gefährden Jungtiere in derr Brut- und Setzzeit ebenso, für sie gelten keine Einschränkungen.

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