Petition richtet sich an:
Handwerkskammer
Die Meisterpflicht wurde 2020 wieder für weitere Gewerke eingeführt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer
Nein zur Meisterpflicht!!!
Begründung
Ein Freund von mir ist Estrichleger mit seinem Einzelunternehmen. Dieses wurde 2016 gegründet. Für alle nach 2004 gegründeten Unternehmen gibt es einen "Bestandsschutz" in der Handwerksrolle welche man zur Ausübung benötigt. Da er kein Meister ist kann er mit diesem Schutz weiterhin seine Aufträge als Estrichleger erfüllen und seinen Lebensunterhalt verdienen. Die beauftragten Arbeiten führt er immer mit großer Sorgfalt aus und es ist noch zu keinen relevanten Reklamationen gekommen.
Aus steuerlichen Gründen wurde ihm geraten eine GmbH zu gründen. Diese GmbH darf er allerdings nur gründen wenn er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist. Eine Aufnahme eines weiteren Gesellschafters ist nicht möglich, da er ansonsten den Bestandsschutz verliert und seine Tätigkeit nicht mehr ausführen darf. Gerade weitere Gesellschafter sind aber manchmal wichtig um das Unternehmen voranzubringen mit Geld, neuen Ideen und Schaffenskraft. Der Gesetzgeber macht es ihm unmöglich frei zu handeln da er beim kleinsten Fehler den Bestandsschutz und damit die gesamte aufgebaute Existenz verliert.
In unserer Wirtschaft darf jeder mit wenig Voraussetzungen Firmen gründen, mit Unternehmen handeln und freie Verträge machen. Es darf nicht sein, dass der Staat so vielen Menschen die Existenzgrundlage weg nimmt und für Handwerker die wir so sehr brauchen solche Regelungen gelten. Nicht das wir sowieso keine Handwerker haben! Wir können Sie dann auch nicht mehr bezahlen.