La pétition est adressée à :
Oberbürgermeister Ralf Claus
Das für die Reitanlage vorgesehene ehemalige IBM-Freizeitgelände ist an allen vier Seiten von einem Natur- und Vogelschutzgebiet umgeben und liegt im Landschaftsschutzgebiet. (FFH-Gebiet „Kalkflugsandgebiet zwischen Mainz und Ingelheim) Mit Errichtung der Reitanlage wird für Einzelinteressen und die Vorlieben weniger die Chance verspielt, den auf dem Gelände vorhandenen Lebensraum Sandtrockenrasen wieder herzustellen.(Forderung des Bewirtschaftungsplanes des Landes RLP) Auf der überplanten Fläche und aufgrund der vorgesehenen Nutzungsstruktur ist außerdem eine artgerechte Pferdehaltung nach den geltenden Leitlinien für verantwortungsvolle Tierhaltung nicht möglich. Die geplante Nutzungsstruktur (mit Training, Unterricht, Schulungen, Gastronomie, Turnieren, tiermedizinischer Versorgung) wird besonders an Abenden, Wochenenden und Feiertagen gesteigerten Publikumsverkehr, mehr Verkehrsaufkommen und Lärmbelästigung zur Folge haben.
Ausritte in das umgebende Gebiet werden zu Konflikten mit anderen Erholungssuchenden führen. Die Begegnung mit Großtieren (Pferde) erzwingt ein Ausweichen in die Saumvegetation, „Austreten“ der Wege und Zertreten von Saumvegetation sind die Folge.
Intensivierte Nutzung dieser Wege steigert den Stress für den Naturraum, dieser Teil des Waldes wird bald genauso übernutzt sein wie der übrige Lennebergwald. Flora und Fauna in den hochempfindlichen, nährstoffarmen Sandlebensräumen – auch entlang der Waldwege – werden beeinträchtigt. Pferdeexkremente (und Hundeexkremente) führen zu unerwünschtem Düngereintrag (Überwachsen konkurrenzschwacher Pflanzen durch wuchsfreudige Allerweltsarten) und stellen wegen der darin enthaltenen Rückstände von Tierarzneimitteln eine Gefahr für Kleinlebewesen, aber auch Säugetiere dar.
Wir erwarten vom Stadtrat Ingelheim in Zeiten des dramatischen Verlustes der Artenvielfalt, Verantwortung für die Belange der Natur, der Landschaftspflege und den Erhalt natürlicher Lebensräume sein zu übernehmen, sie gem. §1a Abs.2 Ziff. 2 BauGB mit erheblichem Gewicht in die Abwägung mit einzustellen und das Bauvorhaben zu stoppen. Im Grundgesetz ist die Sozialbindung des Eigentums festgeschrieben, Grundrecht auf Eigentum bedeutet aber nicht, dieses Recht nach Belieben eines Einzelnen zu interpretieren und auszunutzen und damit Naturzerstörung in Kauf zu nehmen!
Raison
Jockel Fuchs 1984, Oberbürgermeister von Mainz
"Die Naturplätze zu bewahren, sie zu erneuern muss unser Bestreben sein,
denn die natürliche Pflanzen- und Tierwelt wird zunehmend durch
Bebauung und Intensivierung des Landes verdrängt.
.... Ob Gartenfreund, Landwirt oder Kommunalpolitiker - der Schutz
der Natur und die Rückgewinnung natürlicher Lebensräume
ist Sache und Aufgabe eines Jeden."
Start | BI Uhlerborner Dünen (wixsite.com)