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„Nein“ zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts (BMI-Gesetzentwurf vom 9. Januar 2019)!

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  1. Filluar 2019
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

DIE AUSWIRKUNGEN DER VOM BUNDESINNENMINISTERIUM (BMI) GEPLANTEN WAFFENRECHTSÄNDERUNG FÜR

SPORTSCHÜTZEN

Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese ausübt.

Vicky Ford (MdEP, verantwortlich für die EU-Feuerwaffenrichtlinie) erklärte, dass “die Genehmigung sowohl für diejenigen gilt, die in den Sport eintreten, als auch für diejenigen, die bereits am Start sind. Die derzeitige freie Wahl der Ausrüstung, die von den Wettkämpfern in ihren Schießdisziplinen verwendet wird, ist nicht eingeschränkt. Um die weitere Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu erleichtern, werden die Regeln für den Europäischen Feuerwaffenpass aktualisiert, um Schusswaffen, einschließlich Schusswaffen der Kategorie A, die von solchen Sportschützen besessen werden, zu erfassen”.

Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.

BÜRGER / REENACTORS

Das BMI will alle Dekowaffen, Salutwaffen und Nachbauten historischer Waffen registrieren und Salutwaffen komplett verbieten. Diese Waffen haben in Deutschland keine Deliktrelevanz. Die EU-Richtlinie erlaubt Ausnahmen von der Registrierung, sowie den Besitz und Neuerwerb von Salutwaffen für Reenactors und Brauchtumsschützen und Reisen zu Veranstaltungen und Wettkämpfen mit dem Feuerwaffenpass. Das BMI lässt dies nicht zu. Große Magazine obiger Waffen sollen rückwirkend (!) verboten werden, Pfeilabschussgeräte werden meldepflichtig. Altbesitz ist zu registrieren.

Der Bundesrat will den Entwurf noch weiter verschärfen mit bundesweiten Waffenverbotszonen und Ausweitung des Trageverbots bestimmter Messer. Messer (Hieb- und Stichwaffen) wurden von der EU nicht reglementiert.

Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.

SAMMLER

Das BMI enthält keine Ausnahmen vom Magazinverbot bei registrierten Sammlern. Zudem fehlen Möglichkeiten des Patronentauschs im Ausland für Munitionssammler.

Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.

JÄGER

Das geplante Rückwirkungsdatum 31.07.2017 für Altbesitz von künftig neu verbotenen Waffen und Gegenständen, sowie die fehlenden Ausnahmen für Jäger (nicht vorgesehen in der Feuerwaffenrichtlinie) führen zur Konfiszierung legal erworbener Gegenstände. Falls ein rückwirkend verbotener Gegenstand im Besitz eines Jägers ist, kann er seine Zuverlässigkeit verlieren.

Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.

RESERVISTEN

Das BMI sieht keine Ausnahmen für A6/A7-Waffen und deren Magazine vor. Die Bestimmungen der Feuerwaffenrichtlinie über die Genehmigung der nationalen Verteidigung ermöglichen es den Mitgliedstaaten jedoch, Reservisten mit diesen Schusswaffen auszustatten.

Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.

TERRORISTEN (und Kriminelle)

In den Stellungnahmen der drei Polizeigewerkschaften wird der gesamte Entwurf der Waffenrechtsänderung als nicht geeignet angesehen, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen.

Der Entwurf ist nicht geeignet, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.

[1] http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20170126BKG59909/revision-of-the-eu-firearms-directive-an-overview

[2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/waffenraend-gesetzes-3-aus-2019.html

arsye

Der Gesetzentwurf des BMI bezieht sich auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853. [1] Diese wurde kurz nach den terroristischen Angriffen von Paris im Januar und November 2015 lanciert und hat diese Ziele:

  1. illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen erschweren

  2. Nachverfolgung sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus

  3. Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren [2]

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sehen weder bei größeren Magazinen, noch bei Salutwaffen oder antiken Vorderladern und deren Replika eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind keine Straftaten mit entsprechenden hohen Magazinkapazitäten bekannt.

"Weder die bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel, noch die bei dem Amoklauf in München verwendeten Tatwaffen entsprachen den immer schon strengen deutschen Abänderungsnormen, sondern stammten aus Quellen in EU-Staaten, die polizeilich und leider auch allgemein als Staaten mit einem äußerst laxen Waffenrecht bekannt sind." (DPolG) [3]

Alle Studien der EU-Kommission kommen zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen der EU-Kommission die Kriminalität steigern werden statt diese wirksam zu bekämpfen.[4]

Der Entwurf trifft die falschen Ziele und ist u.E. verfassungswidrig und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.

[1] http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20170126BKG59909/revision-of-the-eu-firearms-directive-an-overview

[2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/waffenraend-gesetzes-3-aus-2019.html

[3] https://german-rifle-association.de/eu-magazinverbot/

[4] Seite 91 ff: http://www.transcrime.it/wp-content/uploads/2017/03/FIREFinalReport.pdf

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lajm

  • Liebe Unterstützer der Freiheit,

    Frau Faeser missbraucht die Reichsbürger Razzia und die Silvesternacht in Berlin (in München ist nicht randaliert worden), um uralte Pläne von 2012 aus der Schublade zu ziehen, die dort seit Sommer 2021 neu aufbereitet liegen (Deutsche Welle und Verbände). Im Koalitionsvertrag wurde eine Evaluation mit den Verbänden versprochen, kein Aufwärmen uralter Verbote, die 2016 in der EU abgelehnt wurden und 2012 in Berlin.

    Deswegen gibt es hier auf openPetition eine neue Petition, die sich and die FDP richtet, die viele von uns nur aus einem einzigen Grund gewählt hatten: Zünglein an der Waage beim Waffenrecht.

    Hier geht nicht darum, dass die Petition vor dem Bundestag verhandelt werden soll, wo nur e-petitionen... më tutje

  • Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Viele Mitzeichner dieser Petition hatte auch die epetition unterstützt oder Emails und Briefe geschrieben. Die Politiker waren verwundert, dass sich so viele Bürger beteiligt hatten.

    Trotzdem war der gesamte Prozess sehr undemokratisch und beruht auf fehlerhaften Interpretation der EU-Feuerwaffen-Richtlinie.

    Deswegen gehen wir jetzt vor Gericht: tinyurl.com/Waffennovelle

    Wie vermutet, war die Anhörung im November 2019 eine reine “Anscheinsshow”, da nichts von den Erkenntnissen der Sachverständigen umgesetzt wurde. Stattdessen wurden bis zuletzt Kompromisse verheimlicht. Erst am Dienstag, dem 10.12.19 hat die Koalition ihren Änderungsantrag der Opposition, mitgeteilt, aber nicht veröffentlicht.... më tutje

  • Liebe Mitzeichner,

    am 11.12.19 steht das “Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz” im Landwirtschaftsausschuss um 9 Uhr und im Innenausschuss um 10 Uhr auf der Tagesordnung. Einen Tag später ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag unter TOP 18 in der Zeit von 16:45 bis 17:20 geplant. Die letztere wird sicherlich wieder live übertragen, die Ausschusssitzungen nicht.

    Alle Neuigkeiten zum Gesetzentwurf habe ich am Samstag auf der GRA-Seite veröffentlicht: german-rifle-association.de/degunban-drittes-waffenrechtsaenderungsgesetz-im-bundestag-am-11-12-und-12-12-19/

    Viele Mitzeichner hatten sich auch an der epetition vom 11.11.19 beteiligt, die im Innenausschuss bereits verteilt wurde und daher als Teilerfolg verbucht werden kann. Sie läuft noch... më tutje

Seit dem Amoklauf von Winnenden verfolge ich Änderungen des Waffengesetzes. Jedes Mal wird mit einer erhöhten Sicherheit für die Bürger argumentiert. Doch nachweisen lässt sich der Erfolg nicht! Spätestens wenn bei einer zweiten Debatte wieder dieses Argument kömmt, führt es sich durch den Nicht-Erfolg ad absurdum. Wenn ein Mensch einen anderen Menschen bedrohen oder verletzen will, dann wird er/sie leider IMMER einen Weg und ein Werkzeug finden... Nicht das Waffengesetz muß geändert werden, sondern der Umgang der Menschen untereinander. Vielleicht mal mehr Geld in Bildung und Gewaltprävention

Glaubt doch bitte nicht, dass der Gesetzesentwurf aus dem BMI aufgrund Dummheit so viele Mißverständnismöglichkeiten eröffnet und Unklarheiten durch Schusseligkeit produziert.Der derzeitige Entwurf ist genau und zielgerichtet so konzipiert, wie er gewollt ist. Es ist weder Murks noch schlechte Arbeit. In den Ministerien sitzen in den verantwortlichen Positionen Top-Juristen und Vollprofis, die mit allen Formulierungswassern gewaschen sind. Sie setzen die Vorgaben des Ministers um!

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