Alueella: Ummern
Kansalaisoikeudet

Neubaugebiet in Ummern Süd, Gifhorner Weg verhindern

Vetoomus on osoitettu
Gemeindebüro Ummern, Bürgermeisterin Frau Mirijam Müller, Dorfstraße 21, 29369 Ummern, 05083/866
137 Tukeva 103 sisään Ummern

Vetoomus on hyväksytty osittain

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  1. Aloitti lokakuuta 2023
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 10.1.2024
  4. Valintaikkuna
  5. Osittainen menestys

Wir wenden uns heute an Sie, da wir der Samtgemeinde Wesendorf verdeutlichen wollen, dass die Pläne zur Ausweisung eines neuen Wohngebietes (ca. 40 Bauplätze) im Süden von Ummern von der Bevölkerung mit großer Mehrheit abgelehnt werden soll. Gerne möchten wir Sie dafür gewinnen, Ihre Stimme gegen diese Planungen zu erheben.

Perustelut

1.

Durch das beabsichtigte Wohngebiet „in einer Sackgasse“ wird eine erhebliche Belastung und jahrelanger Lärm mit Baufahrzeugen und Schwerlastverkehr aller Art die anliegenden Straßen frequentieren, die derzeit noch in einem guten Zustand sind.

2.

Ist die Maßnahme abgeschlossen müsste die Straßen im Nachgang saniert werden und die anfallenden Kosten müssten dann von den Anwohnern zum Teil mitgetragen werden.

3.

Nördlich von Ummern gibt es große ungenutzte Flächen, die von einer Besiedlung umschlossen ist und nicht an eine erhaltungswürdige Landschaft angrenzt. Einer zersiedeln von Ummern sollte entgegengewirkt werden gerade im Hinblick auf das Höfesterben in den nächsten Jahren. 

4.

Das hier vorgesehene Plangebiet grenzt unmittelbar an zwei Waldstücke. Waldränder sollen jedoch aufgrund ihrer ökologischen Funktionen grundsätzlich von Bebauung und sonstigen störenden Nutzungen freigehalten werden. Hinsichtlich von Bebauungen soll gemäß NBauO (Niedersächsischer Bauordnung) ein Mindestabstand von 100 m eingehalten werden. Es handelt sich bei dieser Maßgabe um einen Grundsatz des (RROP) Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008.

Quelle: RROP 2008, Seite 123, Punkt (3)

https://www.regionalverband-braunschweig.de/fileadmin/user_upload/05_Veroeffentlichungen/Regionalentwicklung/RROP/RROP2008_Begruendung.pdf

5.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch die stark ansteigende Verkehrsbelastung im "Gifhorner Weg" sowie dem "Moordamm" die auch bleiben wird und zur Senkung der Lebensqualität durch Verkehrslärm und der Verkehrsdichte beitragen wird.

7.

Zusammenfassend möchten wir Sie daher bitten, wenn Sie unsere Erwägungen teilen, uns mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

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Verstehe teils den Unmut der Anwohner, allerdings gab es einen ähnlich gelagerten Fall in Wasbüttel bei dem der B-Plan rechtskräftig gewurden ist. Die Argumente gegen die Babauung der dort lebenden Bürger waren ähnlich. https://openjur.de/u/2342059.html

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