Vervoer

Neubewertung der Dienstrad-Versteuerung nach Leasingende (JobRad)

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
19 Ondersteunend 19 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

19 Ondersteunend 19 in Duitsland

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  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den Marktwert für Dienstfahrräder nach Leasingende neu bewertet. Sie halten jetzt pauschal einen Marktwert von 40 % des Listenpreises für akzeptabel. Erwirbt ein Mitarbeiter nach 36 Monaten sein JobRad unter diesem Wert, ist der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Alternativ kann der Mitarbeiter ein Gutachten vorlegen und damit einen geringeren Restwert nachweisen – was derzeit nicht als praktikabel erscheint. Bisher wurde von einem Marktwert in Höhe von 10% des Listenpreises ausgegangen. Das hat zur Folge, das nun die Differenz von 10% zu 40%, also 30% des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt werden muss. Damit ist in aller Regel der Vorteil des Dienstrades zum großen Teil dahin.

Reden

Mit der Neubewertung der Dienstrad-Versteuerung nach Leasingende, Erhöhung auf 40%, macht die Finanzverwaltung den lange erkämpften Vorteil des JobRades für Mitarbeiter und Arbeitgeber weitgehend zunichte. Und das in einer Zeit, in der alle Welt von der Notwendigkeit der Umstrukturierung des Individualverkehrs spricht. Die Schlagworte sind: - Energiewende - Dieselskandal - immer größer werdende Staus Den Umstieg vom Auto auf Fahrräder zu fördern ist hier ein probates Mittel als Beitrag zur Lösung der o.g. genannten Probleme. Insofern ist das Vorgehen der Finanzbehörden nicht zu verstehen.

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