Petition richtet sich an:
Hessischen Landtag, Bundes- und Landtagsabgeordnete aus betroffenen Wahlkreisen
Mit dem Fahrplanwechsel zum 09.12.2018 ersetzt die Deutsche Bahn auf der Main-Weser-Bahn (Streckennr. 3900 / weiterer Streckenverlauf im RMV-Tarifgebiet) die bestehende IC-Verbindung vollständig durch eine ICE-Verbindung. Als Vorteil wird ein höherer Komfort (besser ausgestattete Züge, Bordbistro) benannt.
Die benannte Strecke ist eine Hauptverkehrsader für Berufspendler. Mit der Einführung der ICE-Verbindung entsteht für hunderte Berufspendler allerdings keine Verbesserung des Komforts sondern eine deutliche Verschlechterung des bestehenden Angebotes. Das aktuelle Tarifsystem bietet für Inhaber von RMV-Zeitkarten oder RMV-Jobtickets lediglich die Möglichkeit IC-Verbindungen (mit kostenpflichtigem Zuschlag) zu nutzen. Die Nutzung einer ICE-Verbindung ist nicht möglich.
Für Berufspendler entsteht so ein deutlich spürbarer Nachteil. Die IC-Verbindung existiert auf der Strecke ab 09.12.18 nicht mehr. Die Nutzung der neuen ICE-Verbindung ist mit bestehenden Zeitkarten des RMV überhaupt nicht mehr möglich. Wer sich für Zeitkarten der Bahn entscheidet, muss zusätzlich zur ohnehin teueren DB-Fahrkarte ggf. auch noch Fernverkehrsergänzungskarten zur Nutzung der weiteren regionalen Verkehrsmittel des RMV erwerben. Die Nutzung der ICE-Verbindung ist für Berufspendler mit RMV-Zeitkarten oder Jobtickets daher mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden. Ohne Mehrausgaben bleibt lediglich die Alternative, auf die Fernverkehrsverbindung gänzlich zu verzichten. Jobtickets verlieren so deutlich an Attraktivität.
Vergleichbar zur bereits erfolgreichen Einigung hinsichtlich der Nutzung der ICE-Verbindungen für Semestertickets, muss es möglich sein, die Nutzung der ICE-Verbindungen auf der angegebenen Strecke auch für RMV-Zeitkarten mit entsprechendem Zuschlag zu nutzen.
Begründung
Insbesondere für Berufspendler ist die ab Ende März 2019 (Berücksichtigung der Kulanzregelung vom 09.12.18 bis Ende März 2019) eintretende Verschlechterung der Verkehrsanbindung nicht akzeptabel. Die Änderung führt dazu, dass kein durchgehender Stundentakt mehr verhanden ist, wenn man nicht deutlich mehr zahlen möchte oder kann.
Die Nutzung von alternativen Zügen im betroffenen Zeitraum führt aufgrund der zahlreichen Zwischenhalte zu einer teilweise erheblichen Verlängerung der Fahrtzeit. Darüber hinaus ist absehbar, dass die Auslastung der neuen Fernverkehrsstrecke langfristig für einen dauerhaften Erhalt nicht ausreichen wird. Der versprochene bessere Komfort steht Berufspendler also nur unter Inkaufnahme deutlich höherer Kosten zur Verfügung.