Neuer Gesellschaftlicher Lastenausgleich für Soziale Gerechtigkeit und Ökologie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Der Bundestag

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  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Der Bundestag

Mit dieser Gemeinwohl-Initiative fordern wir zur Finanzierung der mit den großen Herausforderungen unserer Zeit verbundenen Aufgaben einen Neuen Gesellschaftlichen Lastenausgleich, der über langfristig angelegte Teilbelastungen größerer Vermögen angelegt sein muss. Er dient der Bereitstellung erheblicher Finanzmittel für mehr Direktinvestitionen der Gesamtgesellschaft zur nachhaltigen Förderung sozialer Gerechtigkeit sowie zur Schaffung von besseren ökologischen Rahmenbedingungen. Dies zielt auf ein gemeinwohlorientiertes Wirtschaften und den Ausbau erneuerbarer Energien, verbesserte Mobilitätsmöglichkeiten durch den öffentlichen Nahverkehr, die Schaffung bezahlbarer Wohnungen, strukturell verbesserte Bildungschancen u.a. zum Nutzen der Gesamtgesellschaft.

Begründung

Die Finanzierbarkeit der weiterwachsenden existenziellen Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima, Wirtschaft und Soziales sowie den sich daraus ergebenden Gefahren für das Gemeinwohl geraten immer mehr in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Eine Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen durch eine Ausweitung der öffentlichen Schuldenaufnahmen, insbesondere seit dem Ausbruch der Corona-Krise 2020 und aktuell durch den Ukraine-Krieg, kommt zunehmend an ihre Belastbarkeitsgrenzen für die öffentlichen und privaten Haushalte. Die Gesellschaft spaltet sich weiter in diejenigen mit ständig steigenden privaten Vermögen und Einkommen bei einer gleichzeitig steigenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern an der Armutsgrenze. Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) beklagt dieses Phänomen wiederholt als Bedrohung nicht nur für die volkswirtschaftliche Prosperität, sondern besonders auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.
Der hier geforderte Lastenausgleich, der dies abfängt, ist grundgesetzlich gewährleistet durch die in Artikel 14 verankerte Sozialbindung von Eigentum sowie durch den Artikel 106 zum Lastenausgleich. Historisch diente dieser bei seiner Inkraftsetzung 1952 der solidarischen Abfederung der Kriegsfolgen für die Bevölkerung im damaligen Westdeutschland und wurde durch einen großen gesellschaftlichen und überparteilichen Konsens bewerkstelligt.  An diese gesellschaftlichen Erfahrungen im Umgang mit Krisen ist heute wieder anzuknüpfen. 
Quellen
Grundgesetz: Artikel 14 (Sozialbindung des Eigentums) und Artikel 106 (Lastenausgleichsgesetz von 1952ff: https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz )
Prantl, H. (2019): Eigentum verpflichtet. Das unerfüllte Grundgesetz. München.
Wieland, J. (2012): Vermögensabgaben im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG. Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften. Speyer.
Bach, S. (2020): Vermögensabgabe - Aufkommen und Verteilungswirkungen. Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Berlin.
Rein, V. & Bohnet, R. (2021): Plädoyer für einen gesellschaftlichen Lastenausgleich.
https://www.bonner-politik-forum.de/wp-content/uploads/2021/06/Politikinitiative-Lastenausgleich_Diskussion-ISM-MV-TOP-12_07.06.2021.pdf
Erstunterzeichner
·        Volker Rein, Bonn
·        Burkhard Leber, Hamburg
·        Petra Schierholz, Bremen
·        Maria Brosch, Bonn
·        Veit Erlmann, Berlin
·        Hans-Dieter Illgner, Bonn
·        Johannes Wildt, Bielefeld 

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.05.2023
Sammlung endet: 31.07.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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