Wohnen

Neues Verbraucherrecht auf kostenfreie Schlichtung auch für Wohnungseigentümer!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag und Bundesrat (Gesetzgeber)
1.041 Unterstützende 1.041 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

1.041 Unterstützende 1.041 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wird Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, unkomplizierte Konflikte mit Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren kostenlos und einvernehmlich beizulegen. Doch der Gesetzgeber, der das VSBG in diesem Herbst verabschieden wird, hat die Besitzer von 9 Millionen Eigentumswohnungen zu wenig im Blick.

Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, würde eine Schlichtungstelle bei manchen Konflikten zwischen Wohnungseigentümern und Unternehmen angerufen werden können, bei anderen jedoch aus formalen Gründen nicht. Als Verbraucherschutzverband fordert Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) daher Ergänzungen im VSBG:

1) Einzelne Wohnungseigentümer sollen bei allen sie betreffenden Konflikten aus Verbraucherverträgen eine Schlichtung beantragen können.

2) Durch eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz muss auch für sie der Klageweg offen bleiben, falls die Schlichtung misslingt.

3) Innerhalb einer neu einzurichtenden Universalschlichtungsstelle ist Fachkompetenz für Wohnungseigentumsstreitigkeiten vorzusehen. Alternativ ist der Aufbau privater, verbandlich organisierter Schlichtungsstellen zu fördern.

Begründung

Von der außergerichtlicher Streitbeilegung können alle profitieren!

Gilt das neue Verbraucherrecht auf eine weitgehend kostenfreie Streitschlichtung in vollem Umfang auch für Wohnungseigentümer, kann die Zahl kostenintensiver Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen erheblich reduziert werden. Davon würden alle profitieren: die Eigentümer, die Verwaltungen und die anderen Unternehmen, die Vertragspartner sind, sowie der Staat durch die Entlastung der Gerichte.

Sowohl Wohnungseigentümer als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind als schutzbedürftige Verbraucher anerkannt. Sie dürfen im VSBG nicht unberücksichtigt bleiben, nur weil das Wohnungseigentumsrecht kompliziert ist. Deshalb fordert WiE vom Gesetzgeber eine sachgerechte Lösung, die den Zweck des Gesetzes - den Verbraucherschutz - in vollem Umfang erfüllt.

Mit der Aktion "Genug geklagt! hat WiE hat schon mehr als 1.000 Unterschriften für seine Forderungen gesammelt. Durch die Online-Petition sollen es jetzt noch viel mehr werden!

Mit Ihrer Stimme - verstärken und bekräftigen Sie unsere Forderungen, - belegen Sie, dass es spezielle gesetzliche Umsetzungs- und Verfahrensregelungen geben muss, um den Besonderheiten im Wohnungseigentum gerecht zu werden, - zeigen Sie, dass die Wohnungseigentümer gewillt sind, alternative Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG zu nutzen, und - weisen Sie die Politik auf den Reformbedarf im Wohnungseigentum und beim Wohnungseigentumsgesetz hin.

Alle Unterschriften wird WiE am 30. September anlässlich der öffentlichen Anhörung zum VSBG im Bundestag übergeben. Bitte sorgen Sie mit dafür, dass der Gesetzgeber die berechtigten Interessen der Wohnungseigentümer nicht übergeht, indem Sie selbst unterschreiben und diese Petition in Ihren Kreisen verbreiten.

Wer wir sind? Wohnen im Eigentum e.V. wurde im Juli 2003 von engagierten Verbraucherschützern und Fachleuten gegründet. Für Eigentümer mehr Verbraucherschutzrechte zu erstreiten, ist eines der wichtigsten Ziele unserer Lobbyarbeit. Mitglieder von Wohnen im Eigentum e.V. profitieren zudem von umfangreichen Beratungs- und Service-Leistungen rund ums Bauen, Wohnen und die Verwaltung ihres Eigentums.

Alle Details zur Aktion "Genug geklagt!" können Sie auf der Internet-Seite von WiE nachlesen: https://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verbraucherstreitbeilegung.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Unterstützer/in der WiE-Petition zum VSBG,

    das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist in Kraft getreten. Da es fürs Wohnungseigentum keine Branchenschlichtungsstelle gibt, ist für Streitigkeiten aus Verträgen von WEGs mit Unternehmen (z.B. Verwaltung, Handwerker) die neue Universalschlichtungsstelle in Kehl zuständig (www.verbraucher-schlichter.de).

    Unser Appell an Sie: Melden Sie WEG-Streitfälle mit Unternehmen dort, und fragen Sie nach dem Ablauf einer vorgerichtlichen Klärung! Denn die Universalschlichtungsstelle ist als Forschungsprojekt angelegt. Gehen dort viele Anfragen von WEGs ein, wächst das Bewusstsein dafür, wie notwendig eine Spezialschlichtungsstelle mit Branchenfachwissen ist. Hintergrund-Infos zum... weiter

  • Liebe Unterstützer/in der Petition "Genug geklagt!",

    der Deutsche Bundestag hat das VSBG am 3.12.2015 verabschiedet. Ab dem Frühling 2016 werden Verbraucher und Unternehmen unkomplizierte Konflikte miteinander schlichten lassen können, statt sofort vor Gericht zu ziehen. Profitieren können davon auch Sie als Wohnungseigentümer/in und Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Nicht umgesetzt hat der Gesetzgeber allerdings das Erfordernis, die Streitschlichtung auf alle für Sie relevanten Bereiche auszuweiten und praxistauglich zu regeln. Was wir mit der Aktion „Genug geklagt“ erreicht haben, lesen Sie hier:
    www.wohnen-im-eigentum.de/nachrichten/vsbg-verabschiedet

    Unser Engagement für Ihr Recht auf Schlichtung wird weitergehen. „Die... weiter

  • Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer der Petition "Neues Verbraucherrecht auf kostenfreie Schlichtung auch für Wohnungseigentümer!",

    Sie haben sich mit Ihrer Stimme für die Aktion "Genug geklagt" des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. eingesetzt. Damit sind Sie nicht allein geblieben: Mehr als 1.000 Unterschriften sind auf dem Online-Weg bei uns eingegangen. Offline waren es noch einmal so viele.

    2073 Unterschriften werden wir jetzt den für das Gesetzgebungsverfahren zuständigen Parlamentariern übergeben. Sehr bald berichten wir Ihnen Näheres hierzu!

    Schon jetzt ist klar, dass wir mit dieser Aktion viel Aufmerksamkeit gewonnen haben. So betonte Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJV, beim Deutschen Verwaltertag... weiter

Wenn ich als Kunde, Wohnungseigentümer, schwächer bin als die von der WEG beauftragte Verwaltung, dann ist die Schieflage programmiert. Zusätzlich sollen die Wohnungseigentümer auch noch haften für Aufträge, die an der WEG vorbei erfolgen. Und selbst bei der Auswahl der Handwerker kann, nach diesem Gesetzentwurf, der Wohnungseigentümer übergangen werden. Schlimmer geht's nimmer !!! Weg mit so einem Gesetz ! Sowas brauchen die WEG nicht !

Noch kein CONTRA Argument.

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