Petition richtet sich an:
Bundestag und Bundesrat (Gesetzgeber)
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wird Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, unkomplizierte Konflikte mit Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren kostenlos und einvernehmlich beizulegen. Doch der Gesetzgeber, der das VSBG in diesem Herbst verabschieden wird, hat die Besitzer von 9 Millionen Eigentumswohnungen zu wenig im Blick.
Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, würde eine Schlichtungstelle bei manchen Konflikten zwischen Wohnungseigentümern und Unternehmen angerufen werden können, bei anderen jedoch aus formalen Gründen nicht. Als Verbraucherschutzverband fordert Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) daher Ergänzungen im VSBG:
1) Einzelne Wohnungseigentümer sollen bei allen sie betreffenden Konflikten aus Verbraucherverträgen eine Schlichtung beantragen können.
2) Durch eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz muss auch für sie der Klageweg offen bleiben, falls die Schlichtung misslingt.
3) Innerhalb einer neu einzurichtenden Universalschlichtungsstelle ist Fachkompetenz für Wohnungseigentumsstreitigkeiten vorzusehen. Alternativ ist der Aufbau privater, verbandlich organisierter Schlichtungsstellen zu fördern.
Begründung
Von der außergerichtlicher Streitbeilegung können alle profitieren!
Gilt das neue Verbraucherrecht auf eine weitgehend kostenfreie Streitschlichtung in vollem Umfang auch für Wohnungseigentümer, kann die Zahl kostenintensiver Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen erheblich reduziert werden. Davon würden alle profitieren: die Eigentümer, die Verwaltungen und die anderen Unternehmen, die Vertragspartner sind, sowie der Staat durch die Entlastung der Gerichte.
Sowohl Wohnungseigentümer als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind als schutzbedürftige Verbraucher anerkannt. Sie dürfen im VSBG nicht unberücksichtigt bleiben, nur weil das Wohnungseigentumsrecht kompliziert ist. Deshalb fordert WiE vom Gesetzgeber eine sachgerechte Lösung, die den Zweck des Gesetzes - den Verbraucherschutz - in vollem Umfang erfüllt.
Mit der Aktion "Genug geklagt! hat WiE hat schon mehr als 1.000 Unterschriften für seine Forderungen gesammelt. Durch die Online-Petition sollen es jetzt noch viel mehr werden!
Mit Ihrer Stimme - verstärken und bekräftigen Sie unsere Forderungen, - belegen Sie, dass es spezielle gesetzliche Umsetzungs- und Verfahrensregelungen geben muss, um den Besonderheiten im Wohnungseigentum gerecht zu werden, - zeigen Sie, dass die Wohnungseigentümer gewillt sind, alternative Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG zu nutzen, und - weisen Sie die Politik auf den Reformbedarf im Wohnungseigentum und beim Wohnungseigentumsgesetz hin.
Alle Unterschriften wird WiE am 30. September anlässlich der öffentlichen Anhörung zum VSBG im Bundestag übergeben. Bitte sorgen Sie mit dafür, dass der Gesetzgeber die berechtigten Interessen der Wohnungseigentümer nicht übergeht, indem Sie selbst unterschreiben und diese Petition in Ihren Kreisen verbreiten.
Wer wir sind? Wohnen im Eigentum e.V. wurde im Juli 2003 von engagierten Verbraucherschützern und Fachleuten gegründet. Für Eigentümer mehr Verbraucherschutzrechte zu erstreiten, ist eines der wichtigsten Ziele unserer Lobbyarbeit. Mitglieder von Wohnen im Eigentum e.V. profitieren zudem von umfangreichen Beratungs- und Service-Leistungen rund ums Bauen, Wohnen und die Verwaltung ihres Eigentums.
Alle Details zur Aktion "Genug geklagt!" können Sie auf der Internet-Seite von WiE nachlesen: https://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verbraucherstreitbeilegung.html