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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz neu geregelt wird. Es wird gefordert, für die vergangenen zehn Jahre eine Nachzahlung an die betroffenen Gemeinden zu zahlen.
Perustelut
Damit die Gemeinden mit Eisenbahnkreuzungen die notwendige Finanzausstattung erhalten, um die Unterhaltung/Ersatz der Bauwerke zu ermöglichen, werden Ablösebetrage gezahlt. In den Richtlinien (ABBV) zur Berechnung der Ablösebeträgen wird davon ausgegangen, dass das Grundkapital (Ablösebetrag) zu 4 % verzinst wird, um mit Zinseszinsen das Kapital aufzubauen, damit die bauliche Anlage unbegrenzt erhalten bzw. ersetzt werden kann. Hier ist in Zeiten mit negativen Renditen eine neue Regelung nötig!Da nicht absehbar ist, wie die künftige Zinsentwicklung sich entwickeln wird, ist angeraten diese bisherige Regelung abzuschaffen und durch ein anderes Verfahren zu ersetzen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
01.10.2020
Vetoomus päättyy:
28.10.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan