Neuregelung der Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Sammlung beendet

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz neu geregelt wird. Es wird gefordert, für die vergangenen zehn Jahre eine Nachzahlung an die betroffenen Gemeinden zu zahlen.

Begründung

Damit die Gemeinden mit Eisenbahnkreuzungen die notwendige Finanzausstattung erhalten, um die Unterhaltung/Ersatz der Bauwerke zu ermöglichen, werden Ablösebetrage gezahlt. In den Richtlinien (ABBV) zur Berechnung der Ablösebeträgen wird davon ausgegangen, dass das Grundkapital (Ablösebetrag) zu 4 % verzinst wird, um mit Zinseszinsen das Kapital aufzubauen, damit die bauliche Anlage unbegrenzt erhalten bzw. ersetzt werden kann. Hier ist in Zeiten mit negativen Renditen eine neue Regelung nötig!Da nicht absehbar ist, wie die künftige Zinsentwicklung sich entwickeln wird, ist angeraten diese bisherige Regelung abzuschaffen und durch ein anderes Verfahren zu ersetzen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern