Région: Allemagne
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Neuregelung zum Abmahnverfahren

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
26 Soutien

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… dass die gesetzlichen Regelungen zum Abmahnverfahren geändert werden. Vor einer gebührenpflichtigen Abmahnung ist der Betroffene ohne Kostennote "anzumahnen", dass ein Vertoß vorliegt, um ihm so die Gelegenheit zu geben, einen abmahnfähigen Fehler zu revidieren bzw. z.B. evtl. versehentlich rechte Dritter berührende Inhalte aus Druckwerken oder Online-Präsentationen zu entfernen.

Raison

Durch das derzeitige Abmahnverfahren ist es möglich, private Haushalte und kleine Unternehmen durch ein Fehlverhalten, das nicht im öffentlichen Interesse steht, mittels gebührenpflichtigen Abmahungen zu ruinieren. Eine große Gruppe von Anwälten lebt aussschließlich davon, Abmahnungen zu versenden. Die Bürger werden dadurch verunsichert, ja zum Teil sogar verängstigt, da oft die Rechtslage nicht klar ist oder den Betroffenen garnicht bewusst ist, dass ein Verstoß vorliegt. Mit einer einfachen Gesetztesänderung könnte dem Treiben der "Abmahnanwälte" eine kleine, aber sicher wirkungsvolle Hürde vorangestellt werden, die für die Betroffenen aber eine Chance wäre, einen Fehler zu korrigieren und die auch die Gerichte entlasten würde. Erst Anmahnen, dann Abmahnen!

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