Neuregelung zum Abmahnverfahren

Verzoeker niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutscher BundestagPetitionsausschuss

26 handtekeningen

De petitie is ingetrokken door de indiener

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  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Het verzoekschrift is gericht aan: Deutscher BundestagPetitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… dass die gesetzlichen Regelungen zum Abmahnverfahren geändert werden. Vor einer gebührenpflichtigen Abmahnung ist der Betroffene ohne Kostennote "anzumahnen", dass ein Vertoß vorliegt, um ihm so die Gelegenheit zu geben, einen abmahnfähigen Fehler zu revidieren bzw. z.B. evtl. versehentlich rechte Dritter berührende Inhalte aus Druckwerken oder Online-Präsentationen zu entfernen.

Reden

Durch das derzeitige Abmahnverfahren ist es möglich, private Haushalte und kleine Unternehmen durch ein Fehlverhalten, das nicht im öffentlichen Interesse steht, mittels gebührenpflichtigen Abmahungen zu ruinieren. Eine große Gruppe von Anwälten lebt aussschließlich davon, Abmahnungen zu versenden. Die Bürger werden dadurch verunsichert, ja zum Teil sogar verängstigt, da oft die Rechtslage nicht klar ist oder den Betroffenen garnicht bewusst ist, dass ein Verstoß vorliegt. Mit einer einfachen Gesetztesänderung könnte dem Treiben der "Abmahnanwälte" eine kleine, aber sicher wirkungsvolle Hürde vorangestellt werden, die für die Betroffenen aber eine Chance wäre, einen Fehler zu korrigieren und die auch die Gerichte entlasten würde. Erst Anmahnen, dann Abmahnen!

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 24-02-2013
Collectie eindigt: 23-04-2013
Regio: Duitsland
Categorie:  

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