Neuregelung zum Abmahnverfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
26 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… dass die gesetzlichen Regelungen zum Abmahnverfahren geändert werden. Vor einer gebührenpflichtigen Abmahnung ist der Betroffene ohne Kostennote "anzumahnen", dass ein Vertoß vorliegt, um ihm so die Gelegenheit zu geben, einen abmahnfähigen Fehler zu revidieren bzw. z.B. evtl. versehentlich rechte Dritter berührende Inhalte aus Druckwerken oder Online-Präsentationen zu entfernen.

Begründung

Durch das derzeitige Abmahnverfahren ist es möglich, private Haushalte und kleine Unternehmen durch ein Fehlverhalten, das nicht im öffentlichen Interesse steht, mittels gebührenpflichtigen Abmahungen zu ruinieren. Eine große Gruppe von Anwälten lebt aussschließlich davon, Abmahnungen zu versenden. Die Bürger werden dadurch verunsichert, ja zum Teil sogar verängstigt, da oft die Rechtslage nicht klar ist oder den Betroffenen garnicht bewusst ist, dass ein Verstoß vorliegt. Mit einer einfachen Gesetztesänderung könnte dem Treiben der "Abmahnanwälte" eine kleine, aber sicher wirkungsvolle Hürde vorangestellt werden, die für die Betroffenen aber eine Chance wäre, einen Fehler zu korrigieren und die auch die Gerichte entlasten würde. Erst Anmahnen, dann Abmahnen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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