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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Frau Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Spahn,
in Sachen der Rabattpreiserstattung ist ein vereinfachtes Verfahren dringend erforderlich. Wenn in der Arztpraxis ein Medikament verordnet wird, sucht man die Apotheke auf und bekommt das Medikament und zahlt die Zuzahlung. Wenn aber in der Arztpraxis noch keine entsprechenden Erfahrungen vorliegen über die tatsächliche Wirksamkeit und Nebenwirkungen des Medikaments, darf man in der Apotheke das optimale Medikament durch Zahlung des vollen Kaufpreises bekommen. Dann darf das Rezept und die Quittung bei der Krankenkasse zwecks Erstattung des Rabattpreises unter Angabe der Bankverbindung einreichen.
Wahrscheinlich wird es nicht nur bei der BEK GEK und der Knappschaft ein Problem bei der Rabattpreiserstattung geben, also dem Betrag, den die Krankenkasse per Rabattpreisvereinbarung zahlen würde. Wenn dies aber nicht funktioniert, muss auf optimale Medikamente verzichtet werden.
Es wird wahrscheinlich nicht nur beim Sozialgericht Dortmund so sein, dass man Kontoauszüge vorlegen soll und dann letztendlich die Anrufung des Sozialgerichts überflüssig erscheint. Wenn auch die Frage nach billigen Medikamenten unberücksichtigt sein soll, so haben die Patienten die Folgen zu tragen. Deshalb ist es erforderlich, durch Vereinfachungsregel einfach Zuzahlungen bei der Apotheke zuzulassen und ganz nebenbei können öffentliche Mittel bei den Krankenkassen und den Sozialgerichten eingespart werden zum Wohle derer, die in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Begründung
Weil es viele Betroffene in der Bundesrepublik Deutschland gibt .
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
15.05.2018
Sammlung endet:
25.11.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit