Петицията е адресирана до:
LJPA Sachsen, Justizministerium
Unter dem Eindruck der wieder starken Einschränkungen zur Bekämpfung der Sars-CoV-19- Pandemie und des sehr hohen Infektionsrisikos setzen wir uns für die Verschiebung des Prüfungstermins 2021/I des ersten juristischen Staatsexamens in Sachsen oder die Nichtanrechnung des laufenden Wintersemesters auf die Freiversuchsfrist ein, wie es bereits im Sommer und auch in anderen Bundesländern geschehen ist.
Причина
Das Infektionsgeschehen in Sachsen hat sich in den letzten Monaten erheblich verschärft. Inwischen besteht ein 7-Tage-Inzidenzwert von 253 (Stand 17.1.2021, 00:00 Uhr; Quelle: Robert-Koch-Institut, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html). Im Anbetracht dieser Zahlen erscheint es uns unverantwortlich die Examenskanditaten zur Durchführung der Prüfungen an einem Ort zu versammeln und diesem Infektionsrisiko auszusetzen. Auch bei Einhaltung von Hygieneregeln ist das Risiko einer Infektionn nicht gänzlich auszuschließen und angesichts der Infektionszahlen recht hoch. Außerdem beeinträchtigt ständiges Lüften angesichts der niedrigen Außentemperaturen die Konzentrationsfähigkeit der Kandidaten stark. Die Kandidaten gefährden neben sich selbst durch eine Teilnahme auch andere, bspw. Familienangehörige oder Menschen zu denen sie (z.B. während der Wege mit dem ÖPNV) unvermeidbaren Kontakt haben.
Neben dem hohen Infektionsrisiko sehen wir auch die Chancengleichheit der Kandidaten im Vergleich mit anderen Durchgängen gefährdet. Trotz der entgegen dem Sommersemester gegebenen Möglichkeit sich grundsätzlich auf die online-Lehre einzustellen, gab es doch immer wieder kurzfristige Änderungen (Bibliotheksöffnungszeiten bzw. Bibliotheksschließungen, abgesagte Hybridformate, technische Schwierigkeiten etc.) die eine Planbarkeit des eigenen Lernens erheblich erschweren. An anderen Beeinträchtigungen (kein Arbeitsort, u.U. familiäre Verpflichtungen, finanzielle Probleme, erhöhter psychischer Druck) die unter normalen Umständen nicht aufgetreten wären, hat sich im Vergleich zum Sommersemester nichts geändert.
Daher fordern wir, dass den Kandidaten wie im Sommersemster freigestellt wird, ob sie an der Prüfung teilnehmen können und wollen, oder zumindest die Verschiebung des Examenstermins in der Hoffnung bis dahin wieder niedrigere Infektionszahlen zu erreichen!