Область : Німеччина
 

Nichtraucherschutz - Rauchverbot im Umkreis von Haltestellen des ÖPNV

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag

770 підписи

Петицію не було задоволено

770 підписи

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2011
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Петицію адресовано: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Rauchen im naeheren Umkreis von Haltestellen oeffentlicher Verkehrsmittel gesetzlich verboten wird.

мотиви

Da sich das Nichtraucherschutzgesetz bislang auf durch Gebaeude eingeschlossene Raeume begrenzt, scheint es mir notwendig, das Rauchen an gennanten Stellen im oeffentlichen Raum zu verbieten. Da nach persoenlicher Erfahrung Bushaltestellen besonders durch den Zigarettenrauch belastet sind und hier auch keine Moeglichkeit besteht diesem auszuweichen, sofern nicht das Verpassen des Busses riskiert werden muss, halte ich es fuer unabdingbar, hier eine Regelung zum Schutze des Nichtrauchers einzufuehren. Im Besonderen sind in diesem Rahmen Kinder betroffen, welche sich der Schaedlichkeit des Rauches i.d.R. nicht bewusst sind, und deshalb auch nicht an Ort und Stelle diesem zugegen auf die Unhoeflichkeit seitens des Rauchers hinzuweisen in der Lage sind. Desweiteren muss der trotz hoeflicher Bitte abgewiesene Nichtraucher oder gar zahlenmaessig, im Verhaeltnis zu einer an der Bushaltestelle verweilender Gruppe Raucher, unterlegene Nichtraucher in einem Konfliktfall den Weg raeumen, da das Interesse an seiner Gesundheit nur demselben obliegt. Zur Frage der genaueren Bestimmung des naeheren Umkreises von Bushaltestellen, soll hinzugefuegt worden sein, dass es genuegen wuerde, wenn kein gesundheitsschaedlicher Qualm bei einem anderen wartenden Menschen ankommt. Somit koennte schliesslich auch durchaus die Ausnahme gewaehrt bleiben, dass das Rauchen erlaubt bleibt sofern der gesundheitsschaedliche Rauch zur Ankunft eines weiteren Wartenden verwehen konnte.

Поділитися петицією

Зображення з QR-кодом

відривний талон з QR-кодом

завантажити (PDF)

деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 06.04.2011
Колекція закінчується: 13.07.2011
Область : Німеччина
категорія :  

новини

  • Lukas VaupelNichtraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Rauchen im näheren Umkreis
    von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gesetzlich verboten wird.
    Zur Begründung wird vorgetragen, dass besonders an Bushaltestellen öffentlicher
    Verkehrsmittel eine starke Belastung durch Zigarettenrauch bestehe. Es gebe kaum
    Möglichkeiten, sich dieser Belastung zu entziehen, da man ansonsten das
    Verpassen des Verkehrsmittels riskiere. Insbesondere seien hier Kinder gefährdet,
    die sich in der Regel der Schädlichkeit des Rauchens noch nicht bewusst seien.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 770 Mitzeichnungen sowie
    351 Diskussionsbeiträge ein.
    Zu diesem Anliegen sind beim Petitionsausschuss weitere Eingaben eingegangen,
    die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der
    Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen
    Gesichtspunkte eingegangen werden kann.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bereits Regelungen des Bundes für
    einen effektiven Nichtraucherschutz getroffen wurden. Im "Gesetz zum Schutz vor

    den Gefahren des Passivrauchens" vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), das am
    1. September 2007 in Kraft trat, wurde der Nichtraucherschutz mit dem darin
    enthaltenen "Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des
    Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln" (Bundesnichtraucherschutzgesetz –
    BNichtrSchG) und weiteren Rechtsänderungen für die Bereiche geregelt, für die der
    Bund nach dem Grundgesetz zuständig ist.
    Zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in den Bundesländern haben sich die
    Gesundheitsminister der Länder im Februar 2007 darauf verständigt, in den
    Bereichen, für die die Länder Verantwortung tragen, Regelungen für einen besseren
    Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens zu treffen. In den
    Zuständigkeitsbereich der Länder fallen landeseigene bzw. kommunale
    Einrichtungen und Behörden, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten,
    Krankenhäuser, Sportstätten u. ä. und die Gastronomie. Seit dem 1. Juli 2008 sind in
    allen Bundesländern Nichtraucherschutzgesetze in Kraft.
    Bund und Länder haben somit in vielfältiger Weise von der Befugnis Gebrauch
    gemacht, das Rauchen in bestimmten Bereichen zu untersagen oder
    einzuschränken. Es handelt sich um Einrichtungen und geschlossene Räume in
    unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens, die öffentlich zugänglich sind.
    Hier sollen Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens wirksam geschützt
    werden. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich beim Nichtraucherschutz
    der Gesetzgeber im Spannungsfeld verschiedener, miteinander konkurrierender
    Grundrechtspositionen bewegt. Zu beachten sind die allgemeine Handlungsfreiheit
    der Raucher, die Berufsfreiheit sowie die Pflicht des Staates, die Gesundheit seiner
    Bürger vor Gefährdungen zu schützen. Einschränkungen für Raucher und das
    Gewicht des mit dem Rauchverbot verfolgten Zieles müssen gegeneinander
    abgewogen werden. Dies ist nach Aussage des BMG gegenüber dem
    Petitionsausschuss mit den dargestellten Regelungen in angemessener, den
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrender Weise geschehen. Eine Ausweitung
    von Rauchverboten auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie Bushaltestellen ist
    daher nach Aussage des BMG nicht geplant.
    Der Petitionsausschuss anerkennt die mit der Eingabe verfolgte Zielsetzung.
    Angesichts der dargestellten, vom Bund und den Bundesländern getroffenen
    gesetzlichen Maßnahmen kann er indes nicht in Aussicht stellen, im Sinne des in der

    Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

обговорення

Raucher sollten allgemein immer irgendwo, weg von den Nichtraucher rauchen und ruhig weiter deren Lungen schrotten durch das Rauchen. Vorallem, wenn man empfindlich gegen dieses Giftgas ist, merkt man, wie wenig sich diese ignoranten Menschen sich für andere, nichtrauchende Menschen interessieren. Zumal die bis zu 5 Kubikmeter mit einer Ziggarette verpesten. Also, alles ausser die Luft anzuhalten, bringt kaum was...

Man kann einem Menschen nicht verbieten an der freien Luft zu rauchen. Man kann - wenn man das nicht mag - ein paar Schritte weg gehen. Dies reicht vollkommen aus.

Допоможіть в зміцненні громадянської залученості. Ми хочемо, щоб ваші думки були почуті і залишалися незалежними.

просувати зараз