Notare - Einordnung der Kanzleiübernahme durch einen neu bestellten Notar als rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
123 Unterstützende 123 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass immer ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt, wenn ein zur hauptberuflichen Amtsausübung neu bestellter Notar die Kanzlei und das Personal eines aus dem Amt entlassenen Notars übernimmt.

Begründung

Begründung:Das Urteil sieht zu einseitig lediglich die Tatsache der hoheitlichen Amtsübertragung und berücksichtigt in keiner Weise die Interessen der Arbeitnehmer, die im Nurnotariat gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen im Anwaltsbüro oder Anwaltsnotariat völlig ohne Schutz dastehen, wenn der Notar sein Amt aufgibt.Denn nach diesem Urteil geht ein Amtswechsel für die Angestellten so vor sich:Alle Angestellten erhalten vom derzeitigen Amtsinhaber die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zum Tage seines Ausscheidens aus dem Amt.Mit dem Amtsnachfolger, der keinerlei Verpflichtung hat, die Angestellten des ausscheidenden Notars zu übernehmen, muss ein völlig neues Arbeitsverhältnis geschlossen werden.Das ist sozial im höchsten Maße ungerecht, weil damit auch alle durch vielleicht langjährige Treue zum Betrieb erworbenen rechtlichen Ansprüche, wir erwähnen hier nur mal die verlängerte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB, verloren gehen. Der Arbeitnehmer ist ganz auf sich allein gestellt, wenn er eine entsprechende Gleichstellung in seinem neuen Arbeitsverhältnis aushandeln will.Reno-Saar Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V., Saarbrücken

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