NRW: Rückerstattung der Elternbeiträge für Kitas, Kindertagespflege und OGS #Corona

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Präsidentin des Landtags NRW

8.789 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

8.789 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.10.2020
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Petition richtet sich an: Die Präsidentin des Landtags NRW

Wir fordern die Nordrhein-Westfälische Regierung zur Ausgleichszahlung auf, um Eltern die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und OGS während des Coronavirus-Shutdowns zurückzuerstatten.

Begründung

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und Schulen (OGS) als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie Kinderbetreuung und Beruf vereinbaren können. Reduzierung der Arbeitszeit, unbezahlter Urlaub oder Einzelbetreuung der Kinder haben große finanzielle Einbußen zur Folge. Eine Notbetreuung wie angekündigt, wird dies unter Umständen nicht vermeiden. Zudem bleiben die Belastungen der monatlichen Elternbeiträge gleich hoch. Dies bringt viele Familien in eine prekäre finanzielle Situation.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.03.2020
Sammlung endet: 14.05.2020
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

Durch die Petition wird nicht nur der Arbeitsplatz der Kindergärtner gesichert, sondern auch die Lohnkürzung verhindert! In der Petition fordern die Nordrhein-Westfälische Regierung zur Ausgleichszahlung auf, das heißt dass die Kommunen hierdurch keinerlei Nachteile erleiden. So können finanzschwache kommunen im Wahljahr den großen Druck der Eltern nachgeben und finanziellen Nachteil. Hinzu kommt das durch die Elternbeiträge nur ein kleiner Prozentsatz der Kosten für Kindergarten getragen werden. Es könnte, wie bereits mit den letzten zwei freien Kindergartenjahren laufen.

Wenn das Gesundhitsamt einen Kindergarten wegen einer Infektionswelle mit z.B. dem Norovirus für drei Woche schließen muss gibt es keine Rückerstattung der Gebühren. Daher sollte es aus Gründen der Gleichbehandlung bei Corona-Infektionen ebenso sein. Dennoch wäre eine Teilerstattung bei nachgewiesener Bedürftigkeit sinnvoll, bzw. eine Teilerstattung von Kosten für z.B. Tagesmütter, sofern eine Notbetreuung nicht greift.

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